Änderung des Baugesetzes – man kann ohne Genehmigung bauen!
Probleme im Zusammenhang mit der Änderung des Baugesetzes, insbesondere der Abschaffung der Pflicht, vor Beginn der Investition die Zustimmung der Behörde einzuholen, d. h. sowohl der Pflicht, eine Baugenehmigung einzuholen als auch einer Meldung zu unterziehen.

