Dürfen Unternehmen Unternehmer ohne deren Zustimmung kontaktieren? Das jüngste Urteil des Provinzverwaltungsgerichts ändert die gängige Marktpraxis.

Dürfen Unternehmen Unternehmer ohne deren vorherige Zustimmung kontaktieren? Das Verwaltungsgericht Warschau bestätigte, dass eine einmalige Kontaktaufnahme im B2B-Bereich zur Einholung einer Einwilligung kein Marketing darstellt und auf berechtigtem Interesse beruhen kann, wenn die Daten des Unternehmers im Zentralen Unternehmensregister (CEIDG) öffentlich zugänglich sind.
Mehr lesen...