Änderung des Entwicklungsgesetzes
Aufgrund zahlreicher Anfragen möchten wir Ihnen im heutigen Artikel unserer Reihe „Dienstagmorgens für die Bauwirtschaft“ die jüngste Änderung des Gesetzes vom 20. Mai 2021 zum Schutz der Rechte von Käufern von Wohnimmobilien oder Einfamilienhäusern und zum Bauträgergarantiefonds („Änderung“) vorstellen. Zunächst möchten wir Sie daran erinnern, dass die Änderung am 13. Februar 2026 in Kraft tritt. Sie wird […]


