Im heutigen Artikel der Reihe „Der Anwalt auf dem Bauernhof“ weichen wir vom Thema erneuerbare Energien ab. Grund dafür ist, dass die Verhandlungen der Europäischen Kommission mit den Mercosur-Staaten in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zunehmend Kontroversen auslösen.

Bevor wir die zentralen Annahmen der künftigen Zusammenarbeit erörtern, ist ein historischer Kontext wichtig, da die Arbeiten an einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten bereits seit über 20 Jahren andauern. Der endgültige Entwurf des Abkommens wurde den EU-Mitgliedstaaten jedoch bereits zur Genehmigung vorgelegt. Die Hauptbefürworter des Abkommens, Deutschland und Spanien, drängen zudem auf eine Unterzeichnung noch in diesem Jahr.

Die wichtigsten Annahmen dieses Handelsabkommens sind: (i) Liberalisierung der Zölle im gegenseitigen Warenhandel, (ii) Zusammenarbeit in veterinärmedizinischen und phytosanitären Angelegenheiten, (iii) Schutz geografischer Angaben, (iv) Liberalisierung des Dienstleistungshandels, (v) Liberalisierung des Zugangs zum öffentlichen Beschaffungsmarkt, (vi) viele weitere Fragen der Handels- und Wirtschaftskooperation, die in fast vierzig Kapiteln und Anhängen behandelt werden.

Die oben genannte Zusammenarbeit und Liberalisierung beinhaltet die gegenseitige Öffnung der Märkte. Doch was bedeutet das konkret? Grundvoraussetzung ist die Abschaffung der Zölle im bilateralen Handel, einschließlich landwirtschaftlicher Produkte. Die umstrittensten Fragen betreffen die Menge und Art der in die von der Zollliberalisierung betroffenen EU-Länder importierten Waren. Konkret geht es um folgende Güter: (i) frisches, gefrorenes und verarbeitetes Rindfleisch, frisches, gefrorenes und verarbeitetes Schweinefleisch, frisches, gefrorenes und verarbeitetes Geflügel, gesalzenes oder getrocknetes Schaf- und Ziegenfleisch; (ii) Milch, Sahne und Käse, Eigelb und Eiklar; (iii) Honig, Knoblauch, Bananen, Mais und Sorghum, Reis, Mais- und Maniokstärke, Rohrzucker zur Raffination; (iv) Zuckersirup und bestimmte verarbeitete Produkte mit hohem Zuckergehalt, Zuckermais, Wein, Rum, Ethanol; (v) Säuglingsnahrung.

Hinsichtlich der von Mercosur importierten Produkte erstreckt sich die vorgenannte Liberalisierung auf Produkte wie: (i) Milchprodukte, (ii) Säuglingsnahrung, (iii) Knoblauch.

Wir stellen fest, dass im ersten Jahr des Handelsabkommens die Zollliberalisierung für Geflügelimporte in EU-Länder voraussichtlich für 30.000 Tonnen gelten wird, mit dem Ziel, bis zum sechsten Jahr der Zusammenarbeit 180.000 Tonnen zu erreichen. Für Rindfleisch liegt diese Zahl bei knapp 20.000 Tonnen, mit dem Ziel, 100.000 Tonnen zu erreichen. Hervorzuheben ist außerdem, dass für Produkte wie Milchpulver und Käse die vollständige Abschaffung der Einfuhrbeschränkungen angestrebt wird.

Unserer Ansicht nach könnte eine Senkung der Zölle und die Öffnung des Marktes für günstigere Produkte aus den Mercosur-Staaten den polnischen Agrarsektor destabilisieren. Dies würde vor allem bedeuten, dass Produkte, die nicht den hohen EU-Standards entsprechen, auf unseren Markt gelangen würden. Dies ist ein sehr ernstes Problem, mit dem polnische Landwirte bereits im Zuge der verstärkten Weizenimporte aus der Ukraine konfrontiert waren.

Der Entwurf des EU-Handelsabkommens mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay benachteiligt polnische Landwirte und Verbraucher eindeutig im Wettbewerb. Lebensmittel aus dem Mercosur, die die Qualitäts- und Umweltstandards der EU nicht erfüllen, könnten lokale, traditionelle Produkte verdrängen und die Zukunft polnischer und europäischer Erzeuger gefährden.

Dennoch sollte betont werden, dass eine solche Zusammenarbeit auch Vorteile bringen könnte, da der Seeverkehr, die Industrie, die Milchwirtschaft und die Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte von einem möglichen Abkommen profitieren würden. Darüber hinaus sollten die Zusicherungen der Europäischen Kommission nicht außer Acht gelassen werden, wonach die EU-Lebensmittelsicherheitsstandards für Importe aus Mercosur-Staaten beibehalten und streng durchgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund freuen wir uns sehr über die Haltung der polnischen Regierung, die versteht, dass es bei der europäischen Landwirtschaft um mehr als nur Wettbewerbsfähigkeit geht und dass Qualität, Produktsicherheit und Umweltschutz Prioritäten der Europäischen Union und Schlüsselwerte für das Wohlbefinden der Verbraucher sind.

Wir werden die weiteren Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit diesem Abkommen genau beobachten und hoffen, dass die Stimmen von Ländern wie Polen, Frankreich und Irland dazu führen werden, dass Bedingungen ausgehandelt werden, die nicht zum Zusammenbruch der europäischen Landwirtschaft führen und für alle EU-Länder akzeptabel sind.

In den nächsten Artikeln, zu deren Lektüre wir Sie herzlich einladen, werden wir das Thema erneuerbare Energiequellen fortsetzen!

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 27. November 2024

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