Kürzlich enthielt die legislative und programmatische Agenda des Ministerrats Informationen über einen Gesetzentwurf zur Angleichung der Besteuerung von Unternehmen internationaler und nationaler Konzerne. Das Gesetz soll die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung eines globalen Mindeststeuerniveaus für internationale Unternehmensgruppen und große nationale Konzerne in der Europäischen Union, die sogenannte Säule-2-Richtlinie, in polnisches Recht umsetzen.
Ziel dieser Richtlinie ist die Verhinderung einer Aushöhlung der Steuerbasis. Ein Instrument hierfür ist die Einführung einer Mindesteinkommensteuer. Wie wir jedoch in unserer Artikelserie vom 20. November 2023 berichteten, existiert in Polen bereits eine Mindesteinkommensteuer. Werden wir also künftig zwei Mindeststeuern haben? Das Finanzministerium hat sich noch nicht zum Verhältnis zwischen Säule 2 und der bestehenden Mindeststeuer geäußert. Es bestehen jedoch grundlegende Unterschiede zwischen ihnen.
Die derzeitige Mindeststeuer gilt für alle Körperschaftsteuerpflichtigen mit Sitz oder Geschäftsführung in Polen sowie für Steuerkapitalgruppen. Sie gilt in zwei Fällen:
- Ein Verlust aus einer anderen Quelle als Kapitalgewinnen,
- Der Anteil der Einkünfte aus Kapitalgewinnen an den Gesamteinkünften aus Kapitalgewinnen beträgt weniger als 2 %.
Diese Steuer beträgt 10% der im Gesetz festgelegten Steuerbemessungsgrundlage.
Säule 2 gilt nicht für alle Unternehmen, sondern nur für die größten nationalen und internationalen Unternehmensgruppen, d. h. solche mit einem weltweiten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro. Voraussetzung für die Zahlung dieser Steuer ist zudem, dass die effektive Einkommensteuer unter 15 % liegt. Die Steuer wird im Sitzland der Muttergesellschaft entrichtet, sofern dieses Land die Richtlinie umgesetzt hat. Es handelt sich nicht um eine feste Steuer, sondern um eine Ausgleichssteuer. Steuerpflichtige müssen einen Betrag entrichten, der die Summe aus effektiver Einkommensteuer und Ausgleichssteuer auf 15 % anhebt.
Die Umsetzung von Säule 2 erfordert ein umfassendes Meldesystem zur Ermittlung des effektiven Steuersatzes für den gesamten Konzern und seine einzelnen Mitglieder. Einige EU-Mitgliedstaaten, die bereits mit der Umsetzung der Richtlinie begonnen haben, testen IT-Systeme für die elektronische Meldung. In Polen ist die Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Ministerrat für das dritte Quartal 2024 geplant. Laut Finanzministerium wird der Entwurf jedoch voraussichtlich bereits im März vorgelegt. Die Bestimmungen des Gesetzes würden ab 2025 gelten.
Wir werden Sie über den Prozess der Implementierung von Säule 2 in das polnische Rechtssystem auf dem Laufenden halten.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 11. März 2024
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