Seit mehreren Monaten kündigt das Finanzministerium revolutionäre Gesetzesänderungen an, die Familienvermögen vor unverantwortlichen oder unzureichend engagierten Nachkommen von Unternehmern schützen sollen. Das Gesetz führt Familienstiftungen ein, die sich langfristig voraussichtlich zu einem zentralen Instrument der Nachlassregelung entwickeln werden.

Über die Stiftung

Wie allgemein bekannt, ist eine Stiftung eine juristische Person. Sie verwaltet Vermögen, das vom Stifter – einer natürlichen Person (unabhängig von Wohnsitz und Staatsangehörigkeit) oder einer juristischen Person (mit Sitz in Polen oder im Ausland) – eingebracht wird. Mit der Einbringung des Vermögens verpflichtet sich der Stifter, den Zweck der Stiftung festzulegen. Er kann außerdem die Grundsätze, die Form und den Umfang der Stiftungstätigkeit sowie die Zusammensetzung, die Ernennung und die Organisation des Stiftungsrats bestimmen. Darüber hinaus kann die Stiftungssatzung Bestimmungen zur Durchführung der Geschäftstätigkeit enthalten. Daraus lässt sich schließen, dass der Inhaber eines Unternehmens zu Lebzeiten die Art und Weise und die Grundsätze festlegen kann, die die nachfolgenden Führungskräfte leiten sollen.

Durch die Gründung einer Stiftung hat der Gründer die Möglichkeit, Begünstigte zu bestimmen, die vom Geschäftsbetrieb profitieren sollen. So kann der Unternehmer seine Nachkommen absichern, ohne sie zur Weiterführung des Unternehmens zu verpflichten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Übertragung von Vermögenswerten an eine Stiftung diese vom Nachlass ausschließt. Dies bedeutet, dass Betriebsvermögen nicht aufgeteilt werden kann, um die Ansprüche der engsten Familie des Erblassers zu befriedigen.

Der Zweck von Familienstiftungen

Neben den bereits genannten Vorteilen scheint der wichtigste Nutzen die Möglichkeit zu sein, das Vermögen nach dem Tod des Erschaffers zu kontrollieren und zu schützen. Die Familie kann dann nicht mehr über die Führung des Familienunternehmens entscheiden, was sie in vielen Fällen vor Vermögensverlusten bewahrt.

Darüber hinaus werden die Nachkommen nicht in der Lage sein, das Unternehmen zu verkaufen, um einen einmaligen Geldzufluss zu erzielen.

Das Unternehmen befindet sich in den Händen der Stiftung

Wird ein Unternehmen in eine Stiftung übertragen, übernimmt ein eigens dafür eingerichtetes Gremium die Geschäftsführung. Der Stifter hat selbstverständlich Einfluss auf dessen Zusammensetzung.
Der Stiftungsrat führt seine Tätigkeiten gemäß den Anweisungen des Stifters und den darin festgelegten Statuten aus. Gleichzeitig strebt er die Verwirklichung der vom Stifter gesteckten Ziele an.

Zusammenfassung

Familienstiftungen ermöglichen zweifellos die effiziente Weiterführung von Unternehmen. Diese Lösung sichert der engsten Familie des Unternehmers den Lebensunterhalt und die Sicherung des Familienvermögens. Daraus ergibt sich die Frage: Wird diese Nachfolgeregelung den Interessen des Inhabers und seiner Nachkommen umfassend gerecht? Das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt schwer beantworten. Uns liegen keine Informationen darüber vor, ob und wie eine solche Stiftung besteuert wird, wie die an die Begünstigten übertragenen Gelder besteuert werden und wie das Erbrecht (einschließlich des Pflichtteils) mit dieser Methode zusammenhängt.


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