Am 24. Mai 2022 verabschiedete der Ministerrat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Unterstützung ukrainischer Staatsbürger im Falle eines bewaffneten Konflikts auf dem Gebiet der Ukraine. Am Donnerstag, dem 26. Mai, fand die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Sejm statt, und er wurde an einen Ausschuss überwiesen. Zu den wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen der Bestimmungen zählen jene, die die Regeln für die Beschäftigung ukrainischer Staatsbürger betreffen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen einen angemessenen Schutzstandard für Bürger im Zusammenhang mit ihrer Arbeit gewährleisten. Bei der Meldung der Beschäftigung eines Arbeitnehmers an das Arbeitsamt muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit und die Vergütung des Arbeitnehmers angeben. Dies erfolgt mithilfe eines speziellen Formulars. Darüber hinaus verpflichten die Änderungen Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer mindestens die in der Meldung angegebene Arbeit zu übertragen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind umstritten, da keine Konsultationen zu diesem Thema stattfanden. Sie könnten erhebliche Konsequenzen haben, da bei der Feststellung von Unregelmäßigkeiten, wie beispielsweise übermäßig langen oder kurzen Arbeitszeiten, dem Arbeitgeber empfindliche Strafen drohen. Laut dem Sondergesetz haben Arbeitgeber 14 Tage Zeit, die Beschäftigung eines ukrainischen Staatsbürgers dem Arbeitsamt zu melden. Die Nichtmeldung ist rechtswidrig und kann zu einer Geldstrafe oder sogar zu einem Einstellungsverbot für Ausländer führen. Die genannten Änderungen sind nicht die einzigen des Gesetzesentwurfs, aber sie haben die weitreichendsten Folgen und sind entscheidend für die Beschäftigung ukrainischer Staatsbürger.


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