Am 7. November 2025 wurde das Gesetz vom 17. Oktober zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Rechte von Käufern von Wohnimmobilien oder Einfamilienhäusern und des Bauträgergarantiefonds (das „ Bauträgergesetz “) sowie einiger anderer Gesetze (die „ Änderung “) dem Präsidenten der Republik Polen zur Unterzeichnung vorgelegt. Dieses Gesetz regelt den Betrieb des Datenportals für den Wohnungsmarkt (das „DOM-Portal “). In diesem Artikel erläutern wir, welche Daten das Portal wann erfasst und wer Zugriff darauf hat.

Gemäß Artikel 56a des Entwicklungsgesetzes, eingefügt durch die Änderung, wird das DOM-Portal vom Versicherungsgarantiefonds betrieben. Es sammelt und verarbeitet Daten und Informationen über den Verkauf von Wohnimmobilien und Einfamilienhäusern auf dem Gebiet der Republik Polen sowie:

  • Schaffung, Pflege und Weiterentwicklung eines Zugangspunkts zu Informationen über Transaktionspreise von Wohnimmobilien und Einfamilienhäusern;
  • Erstellung oder Entwicklung statistischer Informationen auf deren Grundlage zur Unterstützung von Maßnahmen, die der Deckung des Wohnraumbedarfs der Bürger dienen, einschließlich statistischer Informationen über die Teilnehmer dieses Gewerbes.

Die oben genannten Daten werden aus allen Transaktionen gewonnen, die die Übertragung des rechtlichen Eigentums an Immobilien in Polen betreffen, d.h.:

  • Immobilien, die aus Wohnräumen und Einfamilienhäusern des Primärmarktes bestehen und die der Verpflichtung zur Führung eines Wohnungstreuhandkontos gemäß den Bestimmungen des Bauträgergesetzes unterliegen;
  • Immobilien, die Wohnräume aus dem Primärmarkt darstellen und nicht der Pflicht zur Führung eines Treuhandkontos unterliegen;
  • Immobilien aus dem Primär- und Sekundärmarkt, die vom Leiter der Nationalen Einnahmenverwaltung auf der Grundlage von Informationen aus notariellen Urkunden, die von Notaren gemeldet werden, bereitgestellt werden, ausgenommen Informationen über Leibrentenverträge und Tauschverträge.

Die vom DOM-Portal erfassten statistischen Daten , wie beispielsweise die Anzahl der Transaktionen und die durchschnittlichen oder mittleren Transaktionspreise für Wohneinheiten und Einfamilienhäuser, werden öffentlich zugänglich sein . Dies bedeutet, dass jeder Interessierte die durchschnittlichen Transaktionspreise für einen ausgewählten Zeitraum und ein ausgewähltes Gebiet überprüfen kann, wobei jedoch gewisse Einschränkungen gelten.

Gemäß Artikel 56e des Entwicklungsgesetzes werden diese Daten nur dann veröffentlicht, wenn für den vom Benutzer des DOM-Portals ausgewählten Ort, Zeitraum und Typ die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Anzahl der Wohnräume oder Einfamilienhäuser beträgt mindestens sechs;
  • Die Anzahl der verschiedenen Käufer beträgt mindestens sechs.

Die oben genannten Beschränkungen dienen dem Schutz der Anonymität von Transaktionen und Immobilienkäufern. Diese Änderungen, die nach Verabschiedung des Preistransparenzgesetzes , setzen die Bemühungen des Gesetzgebers um mehr Transparenz auf dem polnischen Immobilienmarkt fort.

Das Gesetz wurde dem Präsidenten der Republik Polen zur Unterzeichnung vorgelegt, ist aber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels noch nicht unterzeichnet worden . Folglich ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen, und die vorgeschlagenen Regelungen haben derzeit keine Rechtswirkung.

Es sollte betont werden, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich ist, dass das Gesetz letztendlich nicht in Kraft tritt. Der Präsident könnte von seinem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch machen, die Unterzeichnung zu verweigern und das Gesetz an den Sejm zurückzuverweisen. Die Ausübung dieses Rechts würde eine Verzögerung des Inkrafttretens oder die Nichtverabschiedung des Gesetzes bedeuten. Dies erscheint jedoch unwahrscheinlich, da in dieser Angelegenheit politischer Konsens besteht.

Das DOM-Portal soll 16 Monate nach Veröffentlichung des Gesetzes in Betrieb genommen werden.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 25. November 2025

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