Probleme mit Nachbarn und deren Verhalten können sehr frustrierend sein. Es ist schwierig, gegen das Verhalten anderer auf deren Grundstück vorzugehen. Es gibt jedoch Mechanismen, die dazu beitragen können, die negativen Folgen einer Nachbarschaft, beispielsweise zu einer Mülldeponie oder einem Flughafen, abzumildern.
Was genau sind Immissionen?
Zunächst ist es wichtig zu klären, was sogenannte Belästigungen eigentlich sind. Laut Definition im Gesetzbuch handelt es sich dabei um Aktivitäten, die die Nutzung benachbarter Grundstücke über das übliche Maß hinaus beeinträchtigen, bedingt durch den sozioökonomischen Zweck des Grundstücks und die örtlichen Gegebenheiten.
Vereinfacht gesagt, umfasst dies alle Verhaltensweisen, die unsere Nutzung von Immobilien beeinträchtigen, wie beispielsweise übermäßiger Lärm, unangenehme Gerüche oder auch die Lage von Wasserabflüssen, die Überschwemmungen verursachen. Es ist wichtig zu beachten, dass jede Situation individuell unter Berücksichtigung des sozioökonomischen Zwecks und der lokalen Gegebenheiten geprüft werden sollte (daher ist es wichtig zu überprüfen, ob eine bestimmte Emission als „überdurchschnittlich“ einzustufen ist). Beispiele hierfür gibt es viele. Es ist jedoch anzumerken, dass solche Situationen sehr oft nicht nur zu einer Beeinträchtigung des Wohlbefindens und der Lebensqualität führen, sondern auch reale Verluste und Schäden verursachen können.
Entschädigung
Wenn durch das Handeln oder Unterlassen anderer ein Schaden oder sonstiger Verlust entsteht, kann man gegen den Verursacher Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem tatsächlichen Schaden und gegebenenfalls nach dem entgangenen Gewinn. Daher ist es ratsam, einen Experten zu konsultieren, der Sie bei der Berechnung der Schadensersatzsumme beraten kann.
Es ist außerdem notwendig, Beweise zu sammeln – Dokumente, Zeugenaussagen, Gutachten, die die Umstände des Falles bestätigen und die das Vorliegen der Belästigungen, die Person, die sie begeht, sowie das Auftreten und die Höhe des Schadens belegen.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 7. Januar 2025.
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