Verschiedene kulinarische Blogs sind online immer häufiger anzutreffen, und der Zugang zu Rezepten, die einst gehütet und von Generation zu Generation weitergegeben wurden, wird immer einfacher. Beim Erstellen eines kulinarischen Profils fragt man sich daher unweigerlich, ob ein Rezept urheberrechtlich geschützt ist und wie viel Inspiration man aus einem Rezept in einem Buch oder auf einem anderen Blog ziehen kann.

Um diese Frage zu beantworten, müssen wir zunächst darauf hinweisen, dass jedes Werk gesetzlich geschützt ist, und die gesetzliche Definition eines Werkes in Erinnerung rufen: Laut Urheberrechtsgesetz ist ein Werk jede Manifestation kreativer Tätigkeit individueller Natur, die in beliebiger Form, unabhängig von Wert, Zweck oder Ausdrucksweise, vorliegt . Um also festzustellen, ob unser Rezept urheberrechtlich geschützt ist, müssen wir prüfen, ob es ein Werk im Sinne des Gesetzes darstellt.

Es gilt allgemein als anerkannt, dass ein Rezept an sich kein Werk im Sinne des Gesetzes darstellt, da dieses Verfahren , Funktionsprinzipien und mathematische Konzepte vom Schutz . Die Art der Präsentation, also die Form der Übermittlung des Rezepts, kann jedoch ein Werk darstellen, sofern sie Individualität und Kreativität erkennen lässt. Eine Zutatenliste oder die Idee an sich sind sicherlich kein Werk. Eine schrittweise Anleitung zur Zubereitung eines Gerichts, Fotos der Zubereitung oder ein Video der Zubereitung können hingegen ein Werk darstellen.

Wenn wir also ein ganzes Rezept aus einem Buch kopieren, zusammen mit einer Beschreibung der Zubereitung des Gerichts, insbesondere ohne den Autor des Rezepts anzugeben, verletzen wir möglicherweise nicht nur das Urheberrecht dieser Person, sondern auch ihre Persönlichkeitsrechte.

Im Gegenzug können wir uns ohne Risiko von der Idee eines anderen für ein Gericht inspirieren lassen, wir können auch ein kulinarisches Rezept präsentieren, in dem wir sogar genau die gleichen Zutaten wie im Originalrezept auflisten, solange wir die Beschreibung der Zubereitung in einer völlig anderen Form geben.

Natürlich können wir auch ein Rezept, das wir online oder in einem Buch finden, zu Hause nachkochen.

Zusammenfassend lässt sich nicht eindeutig feststellen, ob ein Kochrezept ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt. Wir müssen daher jedes Rezept einzeln auf seinen kreativen und individuellen Charakter hin prüfen. Finden wir solche Merkmale, können wir davon ausgehen, dass es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt und wir die damit verbundenen Rechte nicht verletzen dürfen.

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

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