Meine Damen und Herren,
am 1. Juli 2020 tritt eine revolutionäre Änderung hinsichtlich der Festlegung der Steuersätze für Waren und Dienstleistungen in Kraft (der ursprüngliche Termin für das Inkrafttreten der Regelungen wurde aufgrund der Einführung des sogenannten Anti-Krisen-Schutzschildes verschoben).
Nach den neuen Bestimmungen werden Waren mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz (hauptsächlich 5 % und 8 %) anhand der CN-Code-Klassifikation (Kombinierte Nomenklatur) und nicht mehr anhand der Polnischen Waren- und Dienstleistungsklassifikation (PKWiU) bestimmt. Für Dienstleistungen bleibt die PKWiU weiterhin Grundlage der Klassifizierung. Daher sollte jedes Unternehmen seine Mehrwertsteuersätze im Hinblick auf die bevorstehende Änderung überprüfen.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, ab sofort die Ausstellung sogenannter „verbindlicher Umsatzsteuerinformationen“ (WIS) zu beantragen. WIS bietet Unternehmen Rechtssicherheit bei der Zuordnung bestimmter Waren und Dienstleistungen zum entsprechenden Umsatzsteuercode und -satz. WIS wird in Form eines Verwaltungsbescheids ausgestellt, der für die Finanzbehörde gegenüber dem antragstellenden Steuerpflichtigen bindend ist.
Die Einführung der neuen Mehrwertsteuertabelle sollte zwar für Transparenz sorgen und die Anwendung der Vorschriften vereinfachen, doch in der Praxis kann die Klassifizierung vieler Produktgruppen problematisch sein. Eine fehlerhafte Klassifizierung kann zu einem falschen Mehrwertsteuersatz und erheblichen Steuernachzahlungen für den Steuerpflichtigen führen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um alle Zweifel im Zusammenhang mit der Erstellung einer neuen Mehrwertsteuermatrix sowie der Erstellung oder Überprüfung der vom Kunden erstellten Matrix zu klären.
Sollten zudem erhebliche Zweifel an der Klassifizierung bestimmter Waren- und Dienstleistungsgruppen bestehen, sind wir bereit, im Namen des Kunden die Ausstellung einer WIS zu beantragen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte.
Dieses Material wurde auf Grundlage des Gesetzes vom 9. April 2020 über besondere Unterstützungsinstrumente im Zusammenhang mit der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Fassung, die dem Senat der Republik Polen übermittelt wurde, Drucknummer 101) erstellt.
