Auch in diesem Jahr hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wieder ein Förderprogramm zur Unterstützung der Rechte an geistigem Eigentum für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ins Leben gerufen – den „Ideas Powered for Business SME Fund“.
Der KMU-Fonds läuft bis zum 16. Dezember 2022 oder bis die Mittel erschöpft sind. Daher gibt es keine Garantie, dass ein Förderantrag bewilligt wird, selbst wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Mittelvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs.
Vorteile der Registrierung von Rechten an geistigem Eigentum
Die Registrierung von Rechten an geistigem Eigentum ermöglicht es uns, andere, insbesondere konkurrierende Unternehmen, daran zu hindern, unsere Produkte oder Ideen ohne Erlaubnis zu verwenden.
Förderberechtigte Einrichtungen
Ausschließlich Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die der in der nachstehenden Tabelle definierten Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen angehören, sind berechtigt, die Fördermittel in Anspruch zu nehmen:
| Unternehmenskategorie | Anzahl der Mitarbeiter | Jahresumsatz | Gesamtvermögen |
| Mittelständisches Unternehmen | <250 | ≤ 50 Millionen EUR | ≤ 43 Millionen EUR |
| Kleinunternehmen | <50 | ≤ 10 Millionen EUR | ≤ 10 Millionen EUR |
| Kleinstunternehmen | <10 | ≤ 2 Millionen EUR | ≤ 2 Millionen EUR |
Welche Aktivitäten können gefördert werden?
Die Förderung durch den KMU-Fonds ermöglicht:
- 90% Kostenerstattung für die erste Diagnose von geistigem Eigentum (IP-Scan);
- 75% Rückerstattung der Gebühren für Marken- oder Designanmeldungen, Gebühren für zusätzliche Klassen und Prüfung, Registrierung, Veröffentlichung und Verschiebung der Veröffentlichung auf EU-Ebene;
- 75% Rückerstattung der Gebühren für Marken- oder Designanmeldungen, Gebühren für zusätzliche Klassen und Prüfungs-, Registrierungs-, Veröffentlichungs- und Verschiebungsgebühren auf nationaler und regionaler Ebene;
- 50 % Rückerstattung der Grundgebühren für die Marken- oder Designanmeldung, der Benennungsgebühren und der nachfolgenden Benennungsgebühren außerhalb der EU. Ausgenommen sind Benennungsgebühren, die in Mitgliedstaaten gezahlt wurden, sowie Bearbeitungsgebühren, die vom Ursprungsamt erhoben werden;
- 50% Erstattung der Kosten vor der Patenterteilung (z. B. Anmelde-, Recherche- und Prüfungskosten), der Patenterteilungsgebühren und der nationalen Veröffentlichungsgebühren.
Wie man an Fördermittel gelangt
Unternehmer, die eine Finanzierung beantragen möchten, müssen zunächst einen Förderantrag einreichen. Darin müssen sie die zu finanzierenden Aktivitäten genau beschreiben und die erforderlichen Unterlagen beifügen (Kontoauszug, Umsatzsteuerbescheinigung oder nationale Registrierungsnummer, ausgestellt von der zuständigen nationalen Behörde, sowie eine Vollmacht, falls das KMU durch einen Vertreter vertreten wird). Anschließend muss der Unternehmer einen Antrag auf Unterstützung bei der IP-Recherche oder auf Registrierung der Schutzrechte stellen, für die er die Förderung beantragt. Nach Erhalt der Unterstützung bei der IP-Recherche oder der Registrierung der ausgewählten Schutzrechte muss der Unternehmer einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Wichtig: Der Unternehmer muss die Behördengebühren aus eigenen Mitteln begleichen und kann erst dann die entstandenen Kosten erstattet bekommen.
Unterstützung bei der Beschaffung von Fördermitteln
In früheren Jahren hat die Anwaltskanzlei Graś i Wspólnicy zahlreiche Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem KMU-Fonds für verschiedene, durch dieses Programm geförderte Aktivitäten unterstützt. Unsere Unterstützung umfasst insbesondere die Ermittlung der aus unternehmerischer Sicht förderfähigen Aktivitäten sowie die Erstellung des Förderantrags und aller erforderlichen Unterlagen. Nach der Bewilligung der Fördermittel kann die Kanzlei im Namen des Unternehmers die Registrierung der Schutzrechte des geistigen Eigentums beantragen, für die die Fördermittel bewilligt wurden. Abschließend können wir auch die Erstattung der entstandenen Kosten für Sie beantragen.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter der folgenden E-Mail-Adresse: m.treger@kglegal.pl.
