Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat den Start der Ausschreibung für Erstattungsgutscheine für den Schutz geistigen Eigentums im Rahmen des Programms KMU-Fonds 2026 bekannt gegeben.


Dies ist Antragsfrist für finanzielle Unterstützung in diesem Jahr ab dem 2. Februar 2026 Das Programm richtet sich an Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe aus EU-Mitgliedstaaten, die aktiv Mehrwertsteuer zahlen.

Der KMU-Fonds wird so lange betrieben, bis die Mittel erschöpft sind, da die Anzahl der Mittel begrenzt ist und die Mittel nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben werden.

Vorteile der Registrierung von Rechten an geistigem Eigentum

Die Registrierung von Rechten an geistigem Eigentum ermöglicht es uns, andere, insbesondere konkurrierende Unternehmen, daran zu hindern, unsere Produkte oder Ideen ohne Erlaubnis zu verwenden.

Förderberechtigte Einrichtungen

Ausschließlich Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die der in der nachstehenden Tabelle definierten Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen angehören, sind berechtigt, die Fördermittel in Anspruch zu nehmen:

UnternehmenskategorieAnzahl der MitarbeiterJahresumsatzGesamtvermögen
Mittelständisches Unternehmen<250≤ 50 Millionen EUR≤ 43 Millionen EUR
Kleinunternehmen<50≤ 10 Millionen EUR≤ 10 Millionen EUR
Kleinstunternehmen<10≤ 2 Millionen EUR≤ 2 Millionen EUR

Welche Aktivitäten können gefördert werden?

Das KMU-Förderprogramm stellt bis zu 700 EUR für die Registrierung neuer Marken und Geschmacksmuster bereit:

  • 75% Rückerstattung der Anmeldegebühren im Rahmen des nationalen Verfahrens in EU-Mitgliedstaaten (Anmeldung beim polnischen Patentamt und anderen Ämtern von EU-Mitgliedstaaten).
  • 75% Rückerstattung der Anmeldegebühren innerhalb der EU (Anmeldungen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum – EUIPO) und auf regionaler Ebene (z.B. Amt für geistiges Eigentum der Benelux-Staaten).
  • 50% Rückerstattung der Anmeldegebühren bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Wie man an Fördermittel gelangt

Unternehmer, die eine Finanzierung beantragen möchten, müssen zunächst einen Förderantrag einreichen. Darin müssen sie die zu finanzierenden Aktivitäten genau beschreiben und die erforderlichen Unterlagen beifügen (Kontoauszug, Umsatzsteuerbescheinigung oder Bescheinigung der nationalen Registrierungsnummer, ausgestellt von der zuständigen nationalen Behörde, sowie eine Vollmacht, falls das KMU durch einen Vertreter vertreten wird). Anschließend muss der Unternehmer die Registrierung der Schutzrechte des geistigen Eigentums beantragen, für die er die Förderung beantragt. Nach der Registrierung der ausgewählten Schutzrechte muss der Unternehmer einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Wichtig: Der Unternehmer muss die Behördengebühren aus eigenen Mitteln begleichen und kann erst danach die entstandenen Kosten erstattet bekommen.

Unterstützung bei der Beschaffung von Fördermitteln

In früheren Ausgaben hat die Anwaltskanzlei Graś i Wspólnicy bereits zahlreiche Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln für verschiedene Aktivitäten im Rahmen dieses Programms unterstützt. Unsere Unterstützung umfasst insbesondere die Ermittlung der aus unternehmerischer Sicht förderwürdigen Aktivitäten sowie die Erstellung des Förderantrags und aller erforderlichen Unterlagen. Nach der Bewilligung der Fördermittel kann die Kanzlei im Namen des Unternehmers die Registrierung der Schutzrechte des geistigen Eigentums beantragen, für die die Förderung erhalten wurde. Abschließend können wir auch die Erstattung der entstandenen Kosten für Sie beantragen.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter der folgenden E-Mail-Adresse: p.filipek@kglegal.pl.


Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 22. Januar 2026.

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