Die Hauptaufgabe des betrieblichen Sozialfonds besteht darin, dass Arbeitgeber Sozialleistungen, unter anderem für Arbeitnehmer und deren Familien, finanzieren. Wie der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil vom 20. August 2001 (I PKN 579/00 248) feststellte, ist der Sozialfonds eine Rechtsinstitution, die dazu dient, Unterschiede im Lebensstandard von Arbeitnehmern und deren Familien
sowie von Rentnern und Pensionären auszugleichen. Er ist Ausdruck der sozialen Funktion des Arbeitsplatzes, und seine Leistungsempfänger sind insbesondere Familien mit niedrigem Einkommen.
Die Unterstützung aus dem Fonds sollte daher insbesondere Menschen zukommen, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden (z. B. aufgrund einer schweren Krankheit, eines Unfalls) oder in einer noch schlechteren finanziellen Lage sind (niedriges Einkommen pro Familienmitglied).
Soziales Kriterium
Gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Gesetzes über den Sozialleistungsfonds für Unternehmen hängt die Gewährung von vergünstigten Leistungen und Vergünstigungen sowie die Höhe der Zuschüsse aus dem Fonds von den persönlichen, familiären und finanziellen Verhältnissen der anspruchsberechtigten Person ab. Dies ist ein sogenanntes soziales Kriterium , das bedeutet, dass nicht alle Beschäftigten gleichermaßen Leistungen aus dem Fonds erhalten können. Die Anwendung anderer als der oben genannten Kriterien ist gesetzeswidrig (beispielsweise ist die Verknüpfung der Leistungsgewährung mit der Betriebszugehörigkeit ein unzulässiges Kriterium).
Die Anwendung des sozialen Kriteriums gilt jedoch nur für vergünstigte Leistungen, Vergünstigungen und Zuschüsse, nicht für alle Aktivitäten, die aus dem Sozialfonds des Unternehmens finanziert werden können. Beispielsweise gilt die Pflicht zur Anwendung dieses Kriteriums nicht für Leistungen, die im Rahmen des allgemeinen und gleichberechtigten Zugangs angeboten werden, wie etwa Teambuilding-Veranstaltungen.
Ermittlung der Situation des Mitarbeiters
Der Arbeitgeber hat bei der Beurteilung der persönlichen, familiären und finanziellen Situation der anspruchsberechtigten Person Ermessensspielraum. Es genügt, wenn der Arbeitnehmer eine Einkommenserklärung pro Familienmitglied einreicht, aus der die Anzahl der Familienmitglieder hervorgeht.
Der Arbeitgeber ist jedoch berechtigt, die zur Bestätigung der personenbezogenen Daten erforderlichen Unterlagen anzufordern. Beispielsweise kann er zur Bestätigung des Gesundheitszustands eines Mitarbeiters ein ärztliches Attest oder einen Behandlungsnachweis verlangen. Die finanzielle Situation des Mitarbeiters kann beispielsweise anhand der Einkommensteuererklärung dokumentiert werden. Je nach Art der Leistung kann der Arbeitgeber auch weitere Unterlagen anfordern, etwa Nachweise über durch unvorhergesehene Ereignisse, Naturkatastrophen usw. entstandene Ausgaben.
Folgen der Nichtanwendung des sozialen Kriteriums
Die Nichtbeachtung sozialer Kriterien bei der Gewährung von Sozialleistungen kann Folgen für Arbeitgeber haben. Das Gesetz über den betrieblichen Sozialleistungsfonds räumt Gewerkschaften das Recht ein, vor Gericht die Erstattung von Geldern zu fordern, die unter Verstoß gegen das Gesetz ausgegeben wurden.
Das Recht, gerichtlich vorzugehen, kann daher auch dann entstehen, wenn Leistungen aus dem Fonds in einer Weise gewährt werden, die mit der sozialen Situation unvereinbar ist, beispielsweise auf der Grundlage verbotener Kriterien.
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber oder die für den Arbeitgeber verantwortliche Person, die die Mittel des Fonds ausgibt, ohne soziale Kriterien anzuwenden, mit einer Geldbuße zwischen 20 PLN und 5.000 PLN zu belegen.
Zusammenfassung:
Bei der Gewährung von Leistungen aus einem betrieblichen Sozialfonds sind die Lebens-, Familien- und finanziellen Verhältnisse der anspruchsberechtigten Person zu berücksichtigen und die Leistungshöhe entsprechend anzupassen (je niedriger das Einkommen, desto höher die Leistung). Dies genügt für eine objektive Verteilung der Fondsmittel.
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