Die Sommerferien haben begonnen. Streng genommen haben Schüler und Studenten ihre Ferien angetreten. Die meisten Angestellten werden in dieser Zeit jedoch bezahlten Urlaub nehmen. Selbstständige haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, weshalb sich manche keine längere Auszeit leisten können. Um ihnen dies zu erleichtern, wurde die sogenannte Beitragsbefreiung eingeführt. Diese ermöglicht es ihnen, die Sozialversicherungsbeiträge für einen bestimmten Monat des Jahres auszusetzen.
Diese Lösung war eine der Ankündigungen der Regierung für 2024. Eine Änderung des Gesetzes über das Sozialversicherungssystem, die eine Befreiung von Beiträgen für Unternehmer einführt, wurde im Juni vom Präsidenten unterzeichnet.
Um die Beitragsbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie im Vormonat des Monats, für den Sie die Befreiung beantragen möchten, einen Antrag bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) stellen (verfügbar über das elektronische Serviceportal der ZUS). Wichtig: Ihre Beiträge zur Renten-, Invaliditäts- und Unfallversicherung werden vom Staat übernommen. Während der Beitragsbefreiung können Sie auch Krankengeld beziehen, sofern Sie die üblichen Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen Ihre Geschäftstätigkeit während der Beitragsbefreiung nicht einstellen. Sie können also wie gewohnt weiterarbeiten und Rechnungen ausstellen.
Diese Vergünstigung ist jedoch mit gewissen Einschränkungen verbunden. Sie gilt nur für Unternehmer, deren Jahresumsatz in den letzten zwei Jahren 2 Millionen Euro nicht überstiegen hat und die nicht mehr als neun Mitarbeiter beschäftigen. Sie gilt jedoch nicht für Unternehmer, die Dienstleistungen für frühere Arbeitgeber erbringen oder die die Bagatellgrenze für Beihilfen überschritten haben (die Beitragsbefreiung wird als Bagatellbeihilfe betrachtet).
Abgesehen vom offensichtlichen Vorteil, keine Beiträge zahlen zu müssen, hat diese Lösung mehrere Nachteile:
- Es befreit nicht von der Pflicht zur Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge – während des „Ferienzeitraums“ muss der Unternehmer die Krankenversicherungsbeiträge nach den üblichen Regeln entrichten.
- Die Befreiung gilt für die Beiträge von Unternehmern – sie müssen weiterhin alle Beiträge für ihre Angestellten zahlen.
- Der Unternehmer wird die erstatteten Beiträge weder in die Kosten einrechnen noch vom Einkommen abziehen.
- Der Staatshaushalt übernimmt die niedrigsten erforderlichen Beiträge für einen bestimmten Unternehmer, was geringere Leistungen für diejenigen bedeutet, die höhere Beiträge zahlen.
- Im Jahr 2024 fällt die Beitragsbefreiung in den Winter – Anträge auf Beitragsbefreiung können ab November 2024 gestellt werden, sodass der Dezember der beitragsfreie Monat ist. Die Beiträge für Dezember werden im Januar fällig, sodass Unternehmer den tatsächlichen Vorteil erst im Januar 2025 nutzen können.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 28. Juni 2024
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