Eine der wichtigsten Änderungen, die mit der September-Änderung des Baugesetzes eingeführt wurden, war die Vereinfachung der Regelungen zur Legalisierung ungenehmigter Bauten. Obwohl die bis zum 18. September 2020 geltenden Bestimmungen zwei unterschiedliche Verfahren zur Legalisierung ungenehmigter Bauten vorsahen, beschloss der Gesetzgeber aufgrund ihrer Ähnlichkeit, diese Verfahren zu standardisieren und ein Musterverfahren sowie ein vereinfachtes Verfahren zur Legalisierung ungenehmigter Bauten unter bestimmten Voraussetzungen einzuführen. Die heutige Mitteilung behandelt diese einleitenden Fragen.

Es ist anzumerken, dass die Bestimmungen des Baurechts den Begriff „rechtswidriges Bauen“ nicht definieren. Daher wurde dieser Begriff durch Rechtslehre und Rechtsprechung definiert. Gemäß der derzeitigen engen Definition liegt ein rechtswidriges Bauen vor, wenn Arbeiten ausgeführt werden, die:

1) ohne vorherige Baugenehmigung;
2) ohne vorherige Meldung;
3) im Falle des Baubeginns oder der Fortsetzung des Bauvorhabens, obwohl die Bauaufsichtsbehörde gegen die Meldung Einspruch erhoben hat;

Rechtswidriges Bauen liegt auch dann vor, wenn Arbeiten entgegen der erteilten Baugenehmigung oder entgegen den Angaben in der eingereichten Bauanzeige ausgeführt werden. Tatsächlich erfordern viele Fälle eine individuelle Prüfung.

Das Problem illegaler Bauten betrifft meist Gebäude, die bereits errichtet wurden und deren Bauprozess ohne Durchführung des nach dem Baurecht vorgeschriebenen ordnungsgemäßen Verfahrens (eingeleitet durch einen Antrag auf Baugenehmigung oder eine Mitteilung über die Absicht, Bauarbeiten durchzuführen) stattfand.

Die rechtlichen Konsequenzen sind natürlich deutlich schwerwiegender, wenn die Art der Bauarbeiten, die im Rahmen einer nicht genehmigten Baumaßnahme durchgeführt werden, die Einholung einer behördlichen Entscheidung (wie einer Baugenehmigung) erfordert, anstatt lediglich die Absicht zur Durchführung der Arbeiten anzuzeigen. Die Anzeigepflicht ist in der Regel Bauvorhaben vorbehalten, die naturgemäß weniger Eingriffe erfordern. In den meisten Fällen führt die Durchführung von Bauarbeiten entgegen den Vorschriften zur Anordnung der Baustoppmaßnahmen oder des Abrisses eines bereits errichteten Gebäudes durch die Behörde.

Um Bauherren und Bauunternehmen zu ermutigen, Bauarbeiten vor Baubeginn gesetzeskonform durchzuführen, wird die Legalisierung ungenehmigter Bauten als Ausnahme behandelt und ist nur unter strengen, im Baugesetz festgelegten Bedingungen möglich. Die Legalisierung erfolgt gegen Zahlung einer sogenannten Legalisierungsgebühr, deren Höhe von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde im Legalisierungsverfahren festgelegt wird.

Das Verfahren zur Legalisierung illegaler Bauten läuft daher darauf hinaus, dass die Bauaufsichtsbehörde ein Verfahren durchführt, dessen Ziel es ist, die fertiggestellten Bauarbeiten in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu bringen, damit die Behörde eine Entscheidung treffen kann, in deren Folge das illegal errichtete Bauwerk zu einem legalen Bauwerk wird.

Wir möchten unsere Oktober-Ausgabe der Reihe „Dienstagmorgen für Bauarbeiter“ der Legalisierung von ungenehmigten Bauten widmen. Wir laden Sie ein, unsere Benachrichtigungen zu verfolgen. Dort geben wir Ihnen einen Überblick über das Legalisierungsverfahren für ungenehmigte Bauten, einschließlich der vereinfachten Legalisierung, der Problematik fehlender Zustimmung des Denkmalschutzbeauftragten und stellen Ihnen praktische Beispiele vor.

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

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