Die Frage, ob Mandatsverträge, sonstige zivilrechtliche Verträge und Geschäftstätigkeiten in die Berechnung der Beschäftigungsdauer einbezogen werden sollen, hat in letzter Zeit große Aufmerksamkeit erregt. Der Ministerrat hat bereits mit der Ausarbeitung eines Änderungsantrags begonnen, der es allen Personen ermöglichen soll, die unter sogenannten „Junk-Verträgen“ und B2B-Verträgen arbeiten, ihre Beschäftigungszeit in ihre Beschäftigungsdauer einrechnen zu lassen.

Warum ist das so wichtig?

Viele Ansprüche im Rahmen der allgemeinen Sozialversicherung, wie beispielsweise die Rente, hängen von der Beschäftigungsdauer ab. Derzeit wird selbst eine Erwerbstätigkeit nicht in diese Zeitspanne eingerechnet.

Angesichts der obigen Ausführungen wird argumentiert, dass ein signifikanter Unterschied besteht, der dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz widerspricht. Es ist zudem anzumerken, dass Arbeitnehmer aufgrund der technologischen Entwicklung und der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt zunehmend flexible B2B-Verträge oder Projektverträge anstelle von stark restriktiven Arbeitsverträgen wählen. Studenten sind beispielsweise in der Regel bis zum 26. Lebensjahr von der Zahlung von Steuern und anderen Beiträgen auf Projektverträge befreit.

Was wird der Wandel bringen?

Wie bereits erwähnt, ist vorgesehen, Zeiten geschäftlicher Tätigkeit und zivilrechtliche Verträge – etwa Mandats- oder Dienstleistungsverträge – in die Dienstzeit einzubeziehen. Derzeit ist jedoch unklar, welche Form der Gesetzentwurf im Sejm (Unterhaus des Parlaments) annehmen wird und unter welchen Bedingungen die Änderung in Kraft treten soll. Ein entsprechender Gesetzentwurf steht bereits auf der Tagesordnung des Ministerrats. Seine Verabschiedung und damit die Vorlage im Sejm ist für das dritte Quartal 2024 geplant. Es empfiehlt sich daher, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen – Änderungen könnten unmittelbar bevorstehen.

Allerdings wird eine Reform in diesem Bereich seit Jahren von einer wachsenden Zahl von Unternehmern und Zeitarbeitern gefordert, und gleichzeitig ist es – so scheint es – notwendig, die Gleichheit vor dem Gesetz und die soziale Sicherheit für Tausende von Polen zu gewährleisten.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 25. Juli 2024

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