Was sind Marken?
Wir alle begegnen täglich einer Vielzahl von Marken. Sie sind in Geschäften auf Produkten, in der Straßenwerbung und in den oft unerwünschten Werbeunterbrechungen während des Films – im Fernsehen und online – präsent. Dieses scheinbar alltägliche Phänomen, an das wir uns aufgrund seiner Verbreitung gewöhnt haben, lässt uns vergessen, dass die Verwendung von Marken gesetzlich geregelt ist. Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Marken werden durch internationales Recht, EU-Recht und nationales Recht geregelt, insbesondere durch das Gesetz vom 30. Juni 2000 – Gesetz über gewerbliches Eigentum (Gesetzblatt von 2001, Nr. 49, Pos. 508, in der geänderten Fassung; im Folgenden auch: Gesetz über gewerbliches Eigentum). Diese umfassenden gesetzlichen Regelungen beruhen auf der Notwendigkeit, Marken weltweit zu schützen – schließlich können Waren mit derselben Marke in Ländern rund um den Globus erworben werden.
Eine Marke muss so originell sein, dass sie die Herkunft des Produkts (meist des Herstellers) eindeutig identifizieren kann. Die Herkunftskennzeichnung muss das Produkt klar von Waren anderer Hersteller unterscheiden. Laut Definition im polnischen Markengesetz ist eine Marke jede Kennzeichnung, die die Waren eines Unternehmens von denen eines anderen unterscheidet und im Markenregister so dargestellt werden kann, dass der Gegenstand des gewährten Schutzes eindeutig und präzise bestimmt werden kann. Das bedeutet, dass eine Marke abstrakte Unterscheidungskraft besitzen muss – also eine Unterscheidungskraft, die es dem Verbraucher ermöglicht, die Marke unabhängig vom damit gekennzeichneten Produkt zu erkennen. Das Gesetz selbst enthält lediglich eine beispielhafte Liste von Kennzeichen, die als Marken gelten können. Dazu gehören beispielsweise: Zahlen oder Buchstaben, die keine Wörter darstellen, Zeichnungen, Ornamente, Farbkompositionen, dreidimensionale Formen, einschließlich der Form des Produkts oder seiner Verpackung, sowie Melodien oder andere akustische Signale.
Welche Arten von Marken gibt es?
Die Arten von Zeichen, die eine Marke bilden können, lassen sich nach den Sinnen, über die sie wahrgenommen werden, unterteilen. Diese Unterteilung unterscheidet zwischen konventionellen und unkonventionellen Marken. Zu den konventionellen Marken zählen vor allem Wort- und Bildmarken. Wortmarken, die über Sehen und Hören wahrgenommen werden, zeichnen sich durch grafische Darstellbarkeit, Eigenständigkeit und Einheitlichkeit aus. Im Geschäftsverkehr treten Wortmarken meist in Form von Zahlen, Buchstaben und Slogans auf, die als Bezeichnung aus einem oder mehreren Wörtern präsentiert werden. Bildmarken hingegen sind Zeichen, die ausschließlich visuell erkennbar sind. Eine Bildmarke ist eine fantasievolle, abstrakt dargestellte Marke, eine konkret-bildliche Marke (z. B. eine vereinfachte grafische Form), eine grafische Anordnung von Buchstaben, Zahlen oder Wörtern sowie ein Monogramm. Außerdem werden Kombinationsmarken (Logos) unterschieden. Sie kombinieren Elemente von Wort- und Bildmarken. Kombinationsmarken sind am weitesten verbreitet und werden von Verbrauchern am leichtesten verstanden. Sie ermöglichen es dem Käufer, die Herkunft der Ware schnell und einfach zu erkennen, was ihn in der Regel zum Kauf animieren soll.
Markenschutzgesetz
Markenschutz wird auf Antrag des Berechtigten in einem Verwaltungsverfahren gewährt. Es handelt sich um ein ausschließliches Recht, das die gewerbliche oder berufliche Nutzung der Marke nur demjenigen gestattet, dem der Schutz zuerkannt wurde. Der Schutzumfang umfasst bestimmte, mit der Marke gekennzeichnete Waren und Dienstleistungen. Es liegt im Interesse des Markeninhabers, den Markenschutzantrag so früh wie möglich zu stellen, um den Rechtsschutz für die künftige gewerbliche Nutzung der Marke zu gewährleisten.
Territorialschutz
Ein entscheidender Punkt ist der territoriale Geltungsbereich des Markenschutzes. Oftmals möchten Unternehmen, die eine Marke anmelden möchten, diese weltweit schützen lassen. Theoretisch ist dies zwar möglich, in der Praxis jedoch oft sehr schwierig und kostspielig. Die Anmeldung einer Marke beim polnischen Patentamt garantiert Schutz nur in Polen. Da Polen Mitglied der Europäischen Union ist, besteht auch die Möglichkeit, eine Marke über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) anzumelden. Diese Anmeldung bietet Schutz in der gesamten Europäischen Union.
Ist eine Marke in einem Land außerhalb Polens und der Europäischen Union eingetragen, muss sie im jeweiligen nationalen Markenregister des betreffenden Landes registriert werden. Alternativ ist eine Registrierung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) möglich. Ein entsprechender Antrag kann über das polnische Patentamt eingereicht werden. Die Markenregistrierung über die WIPO ist jedoch nicht mit der weltweiten Registrierung beim EUIPO vergleichbar. Die WIPO leitet den eingegangenen Antrag an die jeweiligen Patentämter der im Antrag angegebenen Länder weiter.
Haftung des Markenverletzers
Bei einer Verletzung unserer Markenrechte können wir rechtliche Schritte einleiten. Die betroffene Partei kann insbesondere die Unterlassung der Rechtsverletzung, die Herausgabe unrechtmäßig erlangter Vorteile und den Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. Die Bestimmungen sehen unter anderem die Entschädigung in Höhe der Lizenzgebühr oder einer anderen angemessenen Vergütung vor.
Die Registrierung einer Marke ermöglicht die Regelung von Eigentumsfragen. Das Schutzzertifikat legt den Schutzumfang der Marke fest. Dies hilft, Streitigkeiten über das Markenrecht vorzubeugen. Die Markenregistrierung bietet umfassenden Rechtsschutz und bekämpft effektiv unlauteren Wettbewerb. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Markenregistrierung für jeden Unternehmer, der Marken in seinem Geschäft nutzt und Wert auf deren Schutz legt, äußerst vorteilhaft ist.
Im Namen der gesamten Redaktion bedanken wir uns herzlich für das Lesen dieses Beitrags. Nächste Woche laden wir Sie zu einem weiteren Beitrag über die rechtlichen Aspekte der Blockchain-Technologie ein. Diesmal präsentieren wir unseren Kommentar zur Stellungnahme der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF) vom 10. Dezember 2020 bezüglich der Ausgabe und des Handels von Kryptoassets.
