Zwei Fliegen mit einer Klappe – Aufhebung des Schweizer-Franken-Vertrags und Zuerkennung der geltend gemachten Geldforderungen an die Bank zuzüglich Zinsen

Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Bezirksgericht Warschau, 25. Zivilabteilung, am 9. Mai 2022 im Rechtsstreit unserer Mandanten gegen die mBank SA (ehemals BRE Bank SA) ein Urteil zugunsten unserer Mandanten erlassen hat.

Das Gericht erklärte zunächst den von unseren Mandanten mit der BRE Bank SA abgeschlossenen Hypothekendarlehensvertrag (in Schweizer Franken) für ungültig und sprach dann, unter Anwendung der Theorie zweier Bedingungen, unseren Auftraggebern die geltend gemachten Geldforderungen gegen die Bank zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen zu und sprach der Bank zugunsten unserer Mandanten die Erstattung der Verfahrenskosten, einschließlich der Kosten der Rechtsvertretung, zu.

Es ist außerdem erwähnenswert, dass dieser Fall – von der Klageeinreichung bis zur Urteilsverkündung – vor dem Bezirksgericht Warschau etwa zwei Jahre dauerte. Darüber hinaus ignorierte das Gericht in diesem Fall die Beweise aus der mündlichen Verhandlung und fällte sein Urteil allein auf Grundlage von Dokumenten – insbesondere des strittigen Vertrags!

Vielen Dank für Ihr Vertrauen! Wir freuen uns riesig und blicken einer weiterhin erfolgreichen Zusammenarbeit entgegen!

Der Fall wird von Rechtsanwaltsanwärter Mikołaj Badziąg bearbeitet.

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