Das Finanzministerium hat kürzlich mehrere wichtige Steueränderungen geprüft. In unserer Rubrik „Steuern dies und das“ berichteten wir bereits über Änderungen bei der Grundsteuer. Heute möchten wir Ihnen die vorgeschlagenen Änderungen der Mehrwertsteuer vorstellen.

Das Mehrwertsteuergesetz (ähnlich dem Körperschaftsteuergesetz) sieht bestimmte Vergünstigungen für kleine Unternehmen vor. Eine davon ist die Möglichkeit der Mehrwertsteuerbefreiung für Steuerpflichtige, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Steuerjahr 200.000 PLN nicht überstieg. Diese Befreiung gilt ausschließlich für Steuerpflichtige im Sinne des polnischen Mehrwertsteuergesetzes. Ausländische Unternehmer, die in Polen nicht mehrwertsteuerlich registriert sind, haben keinen Anspruch darauf. Sie müssen auf Umsätze ab 1 PLN Mehrwertsteuer erheben.

Der auf der Website des Regierungsgesetzgebungszentrums veröffentlichte Entwurf schlägt die Einführung des KMU-Verfahrens (für kleine und mittlere Unternehmen) vor. Dieses Verfahren sieht eine Mehrwertsteuerbefreiung für Unternehmer aus anderen EU-Ländern vor. Voraussetzung für die Befreiung ist ein Umsatz von maximal 200.000 PLN in Polen und maximal 100.000 EUR innerhalb der Europäischen Union. Ausländische Unternehmer benötigen zur Inanspruchnahme der Befreiung eine Identifikationsnummer mit dem EX-Code ihres Sitzlandes. Die Befreiung ist jedoch auf 85.000 EUR (oder den entsprechenden Gegenwert in Landeswährung) begrenzt.

Das Gesetz sieht außerdem die Möglichkeit für polnische Steuerzahler vor, in einem anderen EU-Mitgliedstaat von der Mehrwertsteuer befreit zu werden, sofern die dort geltenden Bedingungen erfüllt sind. Das für den Sitz des Steuerzahlers zuständige Finanzamt stellt auf Antrag eine Identifikationsnummer mit dem EX-Code aus, vorausgesetzt, der Jahresumsatz in anderen EU-Mitgliedstaaten übersteigt 100.000 € nicht.

Diese Lösung steht im Einklang mit der Mehrwertsteuerrichtlinie, die ihre Anwendung ab März 2020 erlaubt. Kommentare zu dem Projekt können bis zum 16. Juli an das Finanzministerium gesendet werden.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 5. Juli 2024

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