Der EU-Gesetzgeber erkannte das gegenwärtige Misstrauen eines bedeutenden Teils der Gesellschaft gegenüber Krypto-Asset-Märkten sowie die regulatorische Unsicherheit hinsichtlich der Durchführung von Geschäften im Zusammenhang mit Krypto-Assets oder deren Ausgabe in der Europäischen Union und beschloss daher, die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) zu entwerfen.

Eine der Reaktionen der EU-Gesetzgeber auf die identifizierten Probleme war die Schaffung einheitlicher Regelungen für alle EU-Mitgliedstaaten. Dieser Ansatz soll laut EU-Gesetzgebern die Entwicklung des Krypto-Asset-Marktes gewährleisten und somit zur Schaffung neuer Möglichkeiten bei digitalen Dienstleistungen, alternativen Zahlungsmitteln und Finanzierungsquellen für Unternehmer beitragen.

Harmonisierung der Vorschriften in der EU und ihre Auswirkungen auf Unternehmen

Bislang erforderte die Abwicklung von Geschäften mit Kryptoassets oder deren Emission innerhalb der Europäischen Union die Analyse der Rechtslage des jeweiligen Mitgliedstaats sowie der EU-Gesetzgebung, um das Geschäftsmodell an das jeweilige Rechtssystem anzupassen. Dies war häufig mit einem zeitaufwändigen und kostspieligen Prozess der Gründung einer neuen Unternehmensform und, wie bereits erwähnt, mit Rechtsunsicherheit verbunden.

Die MiCA-Verordnung zielt darauf ab, diese Probleme zu vermeiden, indem sie einheitliche Regelungen für alle Mitgliedstaaten schafft. Dank dieser Regelungen können Unternehmer, die künftig Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptoassets oder deren Ausgabe anbieten möchten, nicht nur ihr neues Unternehmen im Mitgliedstaat ihrer Wahl unter den gleichen Bedingungen gründen, sondern ihre Dienstleistungen auch leichter auf den Märkten anderer Mitgliedstaaten anbieten.

Herausforderungen im Zusammenhang mit neuen regulatorischen Anforderungen

Die neuen EU-Vorschriften werden sich erheblich auf bestehende Unternehmer auswirken, die Dienstleistungen im Bereich Krypto-Assets anbieten und Krypto-Assets ausgeben, sowie auf Unternehmer, die solche Aktivitäten planen.

Die MiCA-Verordnung führt eine Lizenzpflicht für die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen sowie für die Ausgabe von Asset-Linked Tokens (ART-Tokens) und E-Geld-Tokens (EMT-Tokens) ein. Dies erfordert die Erfüllung einer Reihe von Anforderungen des EU-Gesetzgebers, die sich nach den geplanten Geschäftstätigkeiten richten.

Die Zukunft des EU-Kryptowährungssektors nach der MiCA-Implementierung

Die langfristigen Auswirkungen der MiCA-Verordnung lassen sich schwer vorhersagen. Aus Sicht des EU-Gesetzgebers ist jedoch besonders hervorzuheben, dass grenzüberschreitende Aktivitäten im Zusammenhang mit Krypto-Assets und deren Emission innerhalb der Europäischen Union erleichtert und die Rechtsunsicherheit verringert werden. Der Versuch des EU-Gesetzgebers, das Vertrauen in die Krypto-Asset-Märkte zu stärken, wird zwar zweifellos Wirkung zeigen, geht aber mit neuen Anforderungen und Pflichten für Unternehmen einher.

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MiCA und der digitale Binnenmarkt – Chancen und Herausforderungen für Unternehmer 4

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 19. September 2024

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