Heute setzen wir in unserer Reihe „Rechtsberatung für Landwirte“ unsere Diskussion über die Finanzierung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien fort – insbesondere Biomasse (ausgenommen Waldbiomasse), Biogas und Biomethan. Wir erörtern die praktischen Aspekte der Fördermittelbeschaffung und die häufigsten Herausforderungen für Landwirte.
Wie wirkt sich das auf das reale Leben eines Anlegers aus?
Hinter jeder Investition steht eine bestimmte Person: ein Bürgermeister, der die Gemeinde von teurer Kohleheizung befreien möchte, ein Genossenschaftspräsident, der die Nebenkosten für die Mieter senken will, oder ein Unternehmer, der Abfall statt für die Entsorgung zu bezahlen, in Biogas umwandeln kann. Für sie ist die Investitionsentscheidung oft eine Frage von Erfolg oder Misserfolg für ein Projekt in den nächsten 15 bis 20 Jahren – der Erfolg des Antragsverfahrens entscheidet darüber, ob die Finanzierung einer modernen Anlage möglich ist oder ob eine teurere und emissionsintensivere Technologie zum Einsatz kommt. Ein formaler Fehler, ein fehlender Anhang, ein falsch beschriebener Eigentumsnachweis oder eine ungenaue Beschreibung der Technologie im Hinblick auf die gesetzliche Definition der Kraft-Wärme-Kopplung – all dies kann zur Ablehnung eines Antrags oder zu einer nachträglichen, erheblichen Nachbesserung führen. In der Praxis stellt dies ein reales Risiko für den Gemeinde- oder Unternehmenshaushalt dar und kann im Extremfall sogar zu einer Haftung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder führen.
Wo treten Probleme am häufigsten auf?
Zunächst muss in der Projektkonzeptphase geprüft werden, ob die geplante Anlage die Definitionen von „hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung“ und erneuerbaren Energiequellen erfüllt und ob ihre technischen Parameter und die Brennstoffquelle dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Energiegesetz entsprechen. Ohne diese Prüfung kann leicht ein technisch attraktives Projekt entstehen, das jedoch nicht unter das FEnIKS-Programm oder zukünftige Biogas- und Biomethanprogramme fällt. Zweitens stellen formale Fragen eine Herausforderung dar: Eigentumsnachweis, Übereinstimmung der Investition mit den Planungsunterlagen, Umweltgenehmigungen, Baugenehmigungen und Vereinbarungen mit dem Strom- oder Gasnetzbetreiber. Diese Punkte werden in der Ausschreibung nicht immer detailliert beschrieben, doch ihr Fehlen oder ihre Unregelmäßigkeit wird bei der Antragsbewertung oder Projektprüfung schnell deutlich. Drittens ist die korrekte Erfassung der förderfähigen Kosten und die korrekte Zuordnung der Ausgaben zum Förderumfang (Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, Energiespeicher, unterstützende Infrastruktur) entscheidend. Ein fehlerhaft strukturierter Projektbudget kann zu einer Kürzung der bewilligten Förderung oder zur Einstufung bestimmter Kosten als nicht förderfähig führen.
Wie kann unser Büro Ihnen helfen?
Die Rolle eines Anwalts bei Projekten im Bereich erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung beschränkt sich nicht auf das Verfassen von zwei Absätzen, sondern umfasst den umfassenden Schutz der Investoren – von der Konzeption über die Antragstellung bis hin zur Projektabwicklung.
In der Planungsphase unterstützt unsere Kanzlei Sie bei der Auswahl des geeigneten Förderinstruments (z. B. FEnIKS, zukünftige Biogasprogramme, andere Instrumente der NFOŚiGW) und prüft, ob die geplante Anlage die rechtlichen und programmbezogenen Anforderungen erfüllt. Im nächsten Schritt erstellen oder prüfen wir die Unterlagen für den Förderantrag: technische Beschreibungen unter Berücksichtigung gesetzlicher Definitionen, Erklärungen zu öffentlichen Beihilfen, Dokumente zum Eigentumsnachweis sowie die Einhaltung von Raumplanungs- und Umweltrecht. Unsere Anwälte prüfen zudem Verträge mit Technologieanbietern, Auftragnehmern und Netzbetreibern, um sicherzustellen, dass deren Bestimmungen nicht mit den Programmbedingungen kollidieren und keine finanziellen Anpassungen riskieren. In der Projektdurchführungs- und Abwicklungsphase unterstützen wir Sie unter anderem bei der Änderung von Fördervereinbarungen, der Berichterstattung über den materiellen und finanziellen Fortschritt sowie bei möglichen Prüfungen durch zwischengeschaltete Institutionen oder die NFOŚiGW. Im Falle einer Streitigkeit über die Anspruchsberechtigung von Ausgaben oder die Anwendung finanzieller Korrekturen kann die Anwaltskanzlei den Begünstigten in Berufungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren vertreten.
Warum lohnt es sich, heute über Recht nachzudenken?
Die Energiewende in Polen schreitet rasant voran, und der Anteil erneuerbarer Energien und dezentraler Anlagen am Energiemix wächst stetig. Das Programm FEnIKS – Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist eines der wichtigsten Instrumente, um Unternehmen, Kommunen und Genossenschaften beim Übergang von kostenintensiven, emissionsreichen Energiequellen zu modernen, emissionsarmen Anlagen, darunter Biogas- und Biomethananlagen, zu unterstützen. Ob diese Chance genutzt wird, hängt nicht nur von einem soliden technologischen Konzept ab, sondern auch von einem bewussten und sicheren Umgang mit den komplexen nationalen und EU-Vorschriften.
Bei Projekten, die aus europäischen Mitteln finanziert werden, ist Rechtshilfe daher keine Formalität, sondern eine echte Unterstützung beim Schutz von Investitionen in Millionenhöhe und der Seelenruhe der Verantwortlichen.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 18. Dezember 2025.
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