Steuerzahlung für einen Gesellschafter
Laut Steuerrecht zahlt jeder seine eigenen Steuern. Es gibt zwar Fälle, in denen der Vorstand oder der Erbe für die Steuern des Verstorbenen verantwortlich ist. In solchen Fällen gelten die Steuern Dritter jedoch als eigene Steuern des Schuldners. Was aber, wenn der Schuldner auf Verlangen des Gläubigers die Steuern in dessen Namen entrichtet oder es sich um ein steuertransparentes Unternehmen handelt?






