Neue Regelungen für den Betrieb von Unternehmen der Kryptowährungsbranche treten am 31. Oktober 2021 in Kraft. Sie betreffen in erster Linie Kryptowährungsbörsen. Das geänderte Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vom 1. März 2018 (im Folgenden: das Gesetz) verpflichtet Unternehmen, die folgende Dienstleistungen anbieten, sich in das Register für virtuelle Währungsunternehmen einzutragen:
- Umtausch zwischen virtuellen Währungen und Zahlungsmitteln,
- Austausch zwischen virtuellen Währungen,
- Die oben genannte Vermittlung im Austauschprozess
- Unterhaltung von Konten, die es autorisierten Personen ermöglichen, virtuelle Währungseinheiten zu verwenden, einschließlich der Durchführung von Transaktionen zu deren Umtausch.
Der Antrag auf Eintragung in das Register sollte Folgendes enthalten:
- Vorname und Nachname oder Name (Firma),
- die Nummer im Unternehmerregister im Nationalen Gerichtsregister, sofern eine solche Nummer vergeben wurde, und die Steueridentifikationsnummer (NIP)
- Angabe der im Bereich virtueller Währungen angebotenen Dienstleistungen,
- qualifizierte elektronische Signatur, vertrauenswürdige Signatur oder persönliche Signatur des Antragstellers.
Neben der Einreichung eines Antrags mit den oben genannten Daten müssen weitere wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Personen, die die oben beschriebene Geschäftstätigkeit ausüben möchten, dürfen keine Vorstrafen wegen der im Gesetz genannten Delikte haben. Dies gilt insbesondere für vorsätzliche Straftaten gegen die Rechtspflege oder die Wirtschaft sowie für Steuerdelikte. Eine weitere Voraussetzung ist die Absolvierung eines Schulungskurses zu rechtlichen oder praktischen Aspekten des Handels mit virtuellen Währungen oder der Nachweis von mindestens einem Jahr Berufserfahrung in diesem Bereich. Derzeit liegen jedoch noch keine Richtlinien zu den Schulungsanforderungen, dem Nachweisverfahren oder der Form des Dokuments vor, das die ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit bescheinigt. Die Erfüllung dieser Voraussetzung dürfte durch die Vorlage eines Schulungsdiploms gewährleistet sein, das von einer renommierten Anwaltskanzlei oder einem auf Kryptowährungen spezialisierten Unternehmen ausgestellt wurde.
Es ist wichtig zu beachten, dass Unternehmen, die bereits am 31. Oktober dieses Jahres in der Kryptowährungsbranche tätig waren, sechs Monate Zeit haben, die neuen Bestimmungen umzusetzen. Diese Zeit sollte ausreichend sein, um die erforderlichen Schulungen und Dokumentationen abzuschließen.
Ergänzend sei erwähnt, dass die im oben genannten Anwendungsbereich tätigen Unternehmen seit 2018 den Geldwäschebestimmungen unterliegen. Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht zur Anwendung von Finanzsicherheitsmaßnahmen, wie beispielsweise die Feststellung und Überprüfung der Kundenidentität. Bei der Erfüllung der Registrierungspflichten ist es für jedes Unternehmen ratsam zu prüfen, ob es die Pflicht zur Aktualisierung seiner Risikobewertung erfüllt hat, die laut Gesetz mindestens alle zwei Jahre erfolgen muss. Neben den Änderungen im Zusammenhang mit der Unternehmensregistrierung wurde die Liste der Transaktionen, für die Kryptowährungsunternehmen das Gesetz einhalten müssen, erweitert. Dies umfasst die Pflicht zur Anwendung von Finanzsicherheitsmaßnahmen bei Transaktionen mit virtueller Währung ab einem Gegenwert von 1.000 €.
Die eingeführten Änderungen könnten kritisiert werden, weil sie die Besonderheiten der Branche nicht vollständig berücksichtigen oder mitunter unpräzise sind. Andererseits ist der Versuch, die Beziehungen in dieser Branche rechtlich zu regeln, lobenswert, da ein völliger Mangel an Regulierung für die in einem bestimmten Wirtschaftssektor tätigen Unternehmen oft nachteilig ist.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
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