Im heutigen Artikel befassen wir uns mit dem neuen Wohnungsbauprogramm „Mieszkanie na Start“ des Ministeriums für Entwicklung und Technologie. Dieses Programm soll das bisherige Programm „Sicherer 2-Prozent-Kredit“ ersetzen. Daher möchten wir die zugrunde liegenden Annahmen erläutern und die Unterschiede zwischen den beiden Förderformen aufzeigen. Außerdem skizzieren wir, wie sich das Programm unserer Meinung nach auf den Immobilienmarkt auswirken könnte.
Zunächst möchten wir klarstellen, dass die Arbeiten am Programm „Mieszkanie na Start“ noch in der Phase der Branchenkonsultationen sind, unter anderem mit Banken und dem Polnischen Bauträgerverband. Daher können sich die Annahmen noch ändern, worüber wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten werden. Wir sind jedoch der Ansicht, dass es sinnvoll ist, sich bereits jetzt auf das kommende Programm vorzubereiten und seine grundlegenden Annahmen zu verstehen.
Wie schon das Programm „Sicherer 2-Prozent-Kredit“ richtet sich auch das neue Programm gezielt an junge Menschen ohne festen Wohnsitz . Eine wesentliche Änderung gegenüber dem Vorgängerprogramm besteht darin, dass nun auch Alleinstehende (z. B. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) einen Antrag stellen kinderreiche Familien können einen Antrag stellen, selbst wenn sie bereits ein Haus oder eine Wohnung besitzen.
Der wichtigste Unterschied zwischen den Programmen besteht darin, dass „Mieszkanie na Start“ keine Obergrenze für Kredite vorsieht . Das bedeutet, dass Antragsteller bei der Immobilienwahl nicht durch den Preis eingeschränkt sind. Zur Erinnerung: Beim Programm „Bezpieczny Kredyt Dwie procent“ lag die Obergrenze bei 500.000 PLN für Einzelpersonen und 600.000 PLN für Paare. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Zuschuss für den gesamten Kreditbetrag gewährt wird; im Gegenteil, er wird nur bis zu einem bestimmten Kapitalbetrag berechnet. Laut dem Vorschlag des Ministeriums steigt die Höhe des Zuschusses mit der Anzahl der Haushaltsmitglieder. So beträgt beispielsweise der förderfähige Kreditbetrag für eine Einzelperson 200.000 PLN, während er für einen Fünf-Personen-Haushalt auf 600.000 PLN ansteigt.
Das Fehlen einer Obergrenze für die Darlehenshöhe ist als Schritt in die richtige Richtung zu werten, da im vorherigen Programm die Obergrenze für subventionierte Darlehen im Grunde Menschen aus den größten Städten vom Programm ausschloss, wo die Immobilienpreise die Nutzung des Programms unmöglich machten oder nur den Kauf kleiner Räumlichkeiten erlaubten.
Das Ministerium, das sich der erheblichen Preisunterschiede zwischen Großstädten und kleineren Städten bewusst ist, schlug vor, die Obergrenze für die Höhe der Subventionen gemäß den folgenden Annahmen zu erhöhen:
- Beim Kauf einer Wohnung in einer Stadt mit Bezirksrechten, die die Hauptstadt einer Woiwodschaft ist und deren Wiederbeschaffungswert pro Quadratmeter Wohnfläche vom jeweiligen Woiwoden um mindestens 15 % höher ist als der für das gesamte Land geltende Wert, ist die Grenze um mindestens 10 % zu erhöhen.
- In Städten, in denen der Wiederbeschaffungswert von 1 m² einer Wohnimmobilie mindestens 30 % höher ist, sollen die Basisbeträge der Subventionen um 20 % höher ausfallen.
Das Programm „Mieszkanie na Start“ wird auch ein Einkommenskriterium für den Erhalt von Darlehenszuschüssen beinhalten. Laut Vorschlag des Ministeriums werden die Schwellenwerte wie folgt aussehen:
- 10.000 PLN brutto pro Monat für einen Einpersonenhaushalt,
- 18.000 PLN brutto pro Monat für einen Zweipersonenhaushalt,
- 23.000 PLN brutto pro Monat für einen Dreipersonenhaushalt,
- 28.000 PLN brutto pro Monat für einen Vierpersonenhaushalt,
- PLN 33.000 brutto pro Monat für einen Haushalt mit fünf oder mehr Personen.
Eine Überschreitung der oben genannten Beträge führt nicht automatisch zum Verlust des Anspruchs auf die Subvention. Gemäß dem Vorschlag des Ministeriums wird die Subvention gekürzt, wenn ein Haushalt die Grenze überschreitet. Bei einem Einpersonenhaushalt beträgt die Kürzung 0,50 PLN pro überschrittenem Złoty, in allen anderen Fällen 0,25 PLN.
Gemäß dem Haushaltsgesetz für 2024 rund 500 Millionen PLN .
Die letzte wichtige Information ist der Zeitplan des Programms. Laut den Annahmen des Ministeriums werden Ratenzuschüsse für Kredite gewährt, die vor Ende 2025 aufgenommen werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass „Mieszkanie na Start“ als direkter Nachfolger des Programms „Safe Credit Two Percent“ einer der Gründe für die wirtschaftliche Erholung des Immobilienmarktes sein könnte, der sich nach der Covid-19-Pandemie und dem andauernden bewaffneten Konflikt auf dem Gebiet der Ukraine noch nicht vollständig erholt hat.
Wie unter anderem der polnische Bauträgerverband betont, sollte sich die Regierung jedoch nicht allein auf die Steigerung der Nachfrage konzentrieren. Wichtig ist auch, Maßnahmen in die entgegengesetzte Richtung zu ergreifen, also Reformen zur Erhöhung des Angebots umzusetzen, beispielsweise durch die Ausweitung der für Bauvorhaben verfügbaren Flächen oder die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Angebotsseitige Maßnahmen könnten den Anstieg der Wohnimmobilienpreise eindämmen, da sie die Investitionskosten senken würden.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 29. Januar 2024
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