Gestern, am 29. April 2021, erließ der Gerichtshof der Europäischen Union ein Urteil im Rechtssache C-19/20. Dieses Urteil erging aufgrund von Fragen des Bezirksgerichts Danzig zu Schweizer-Franken-Fällen (Beschluss vom 30. Dezember 2019 – Aktenzeichen XV C 458/18), die unter anderem folgende Punkte betrafen:
- Ist das Gericht verpflichtet, die Unfairness einer Vertragsbestimmung festzustellen, wenn diese durch einen Anhang geändert wurde?
- Kann das Gericht eine Vertragsklausel, die teilweise rechtswidrig ist, abtrennen und den rechtmäßigen Teil beibehalten?
- Könnte die Verabschiedung des Anti-Spread-Gesetzes dazu führen, dass das Gericht nicht mehr verpflichtet ist, die Unfairness einer Vertragsbestimmung festzustellen?
- Können Banken Ansprüche gegen Kreditnehmer wegen vertragswidriger Kapitalverwendung geltend machen?
- Bevor das Gericht über die Ungültigkeit eines Vertrags entscheidet, muss es den Verbraucher über die Folgen einer solchen Entscheidung informieren, wenn er anwaltlich vertreten ist, und ab wann ist die Ungültigkeit zu berechnen?
Dieses Urteil brachte – entgegen den Erwartungen – keinen Durchbruch und gab der Sache auch nicht den letzten Schliff. Obwohl der EuGH mehrere Punkte kommentierte und frühere Urteile bestätigte, ging er nicht auf die beiden wichtigsten Punkte ein, nämlich die Frage der Verjährungsfrist und der Einigung zwischen den Parteien, insbesondere die Vergütung der Banken für eine etwaige nicht vertragsgemäße Kapitalverwendung durch Schweizer Franken-Kreditnehmer.
Der EuGH stellte unter anderem Folgendes fest:
- Auch wenn ein Anhang zum Darlehensvertrag erstellt wurde, kann das Gericht die Unfairness der Indexierungsklausel prüfen
- Es ist nicht möglich, den Margin-Eintrag zu löschen und den NBP-Wechselkurs beizubehalten;
- Nach Streichung der unfairen Vertragsklausel hat das Gericht keine Möglichkeit mehr, den Vertrag zu ergänzen
- Das Anti-Spread-Gesetz ändert im Zusammenhang mit der Ungültigkeit des Vertrags nicht viel;
- Das Gericht ist verpflichtet, den Verbraucher über die möglichen Folgen einer Ungültigerklärung des Kreditvertrags zu informieren, auch wenn er von einem Rechtsanwalt vertreten wird.
Heute erwarten wir mit Spannung die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die – hoffentlich – alle Zweifel an der Frage des Schweizer Frankens ausräumen wird.
