Jedes Jahr im November sollten Arbeitgeber mit der Planung beginnen, wie sie ihren Verpflichtungen nach Ende des Kalenderjahres nachkommen können. Es empfiehlt sich, dies frühzeitig vorzubereiten, da die Meldepflichten zwar erst im Folgemonat entstehen, einige Anforderungen jedoch Zeit für die Umsetzung und entsprechende Planung benötigen.
Feiertage
Arbeitgeber sollten zunächst die ausstehenden Urlaubsansprüche ihrer Angestellten prüfen und diese gegebenenfalls zurücksenden, um den Resturlaub zu nehmen. Denn Urlaubstage gelten in der Regel nur für ein bestimmtes Jahr. Zwar erlaubt das Arbeitsrecht, Urlaubstage bis zum 30. September des Folgejahres zu nehmen, doch sollte jeder Arbeitgeber überlegen, wie er die Urlaubstage im Folgejahr aufteilen möchte und gegebenenfalls das Jahresende nutzen, um den Angestellten zusätzlichen Urlaub zu gewähren.
Darüber hinaus sollten Arbeitgeber frühzeitig mit der Erstellung eines Urlaubsplans für das kommende Kalenderjahr beginnen (sofern sie einen solchen Plan einführen). Da Arbeitgeber verpflichtet sind, Urlaubsanträge von Mitarbeitern zu berücksichtigen, sollten sie so früh wie möglich mit dem Sammeln von Urlaubstagen beginnen. Dies sollte bei der Planung der kommenden Wochen, insbesondere in der Vorweihnachtszeit, berücksichtigt werden.
Vergleichsverpflichtungen
Personal- und Buchhaltungsexperten werden zum Jahreswechsel zweifellos sehr beschäftigt sein – mit dem Beginn des neuen Jahres müssen sie zahlreiche Erklärungen und Informationen ausfüllen und einreichen. Daher lohnt es sich, jetzt schon mit der Datenerfassung zu beginnen und sich auf diese äußerst anspruchsvolle Zeit vorzubereiten.
Es wird außerdem empfohlen, die Arbeitszeitnachweise zu überprüfen, abhängig von den Arbeitszeitsystemen und Abrechnungszeiträumen des Arbeitgebers. Der Jahresende ist ein sehr guter Zeitpunkt für alle Arten von Überprüfungen.
Änderungen
Arbeitgeber müssen sich auch auf Änderungen im Arbeitsrecht vorbereiten – die wichtigste und jährlich wiederkehrende Änderung ist die des Mindestlohns. Es ist ratsam, dies zu berücksichtigen und entsprechende Rücklagen zu bilden. Wir halten Sie über weitere Änderungen im Arbeitsrecht, die im nächsten Jahr anstehen könnten, auf dem Laufenden.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 7. November 2024
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