Im heutigen Artikel aus der Reihe „Der Anwalt auf dem Bauernhof“ haben wir Antworten auf die Fragen zusammengestellt, die uns am häufigsten in Gesprächen über Erzeugergruppen begegnen.
Gibt es ein Gesetz, das landwirtschaftliche Erzeugergruppen reguliert?
Das grundlegende Dokument, das die Funktionsweise solcher Vereinigungen in Polen regelt, ist das Gesetz vom 15. September 2000 über landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften und deren Verbände sowie zur Änderung anderer Gesetze. Ein weiteres wichtiges Rechtsinstrument ist die Verordnung des Ministers für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vom 9. April 2008 über die Liste der Produkte und Produktgruppen, für die landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften gegründet werden können.
Was ist eine landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaft ?
Eine landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaft ist ein Geschäftsmodell, das die Zusammenarbeit von mindestens fünf landwirtschaftlichen Erzeugern beinhaltet. Sie führen gemeinsame Aktivitäten in Bereichen wie Produktion, Versorgung, Transport, Vertrieb und Vermarktung durch.
Was kann eine Gruppe von landwirtschaftlichen Erzeugern produzieren?
Die Gruppe kann unter anderem Folgendes produzieren:
- Getreide und Ölpflanzen, Zuckerrüben, Tabakblätter,
- Geflügel, Schweine,
- Kartoffeln,
- Gartenpflanzen,
- Produkte aus biologischem Anbau
- Kuhmilch, Vogeleier, Obst und Gemüse.
Ist die Gründung von Erzeugergemeinschaften rentabel?
Wir sind überzeugt, dass dies eine hervorragende Investition ist. Durch die Zusammenarbeit können Produzenten, die sich zu Gruppen zusammenschließen, zahlreiche Vorteile erzielen – sowohl finanzieller als auch nichtfinanzieller Art. Dazu gehören:
- höhere landwirtschaftliche Effizienz
- höhere Gewinne für Gruppenmitglieder (Möglichkeit der Inanspruchnahme von Subventionen),
- Skalierung des Agrargeschäfts
- Stabilisierung des Produktabsatzes
- qualitativ hochwertigere Produkte,
- besserer Umweltschutz
- Optimierung der Transport- und Produktionskosten
- größere Verhandlungsmacht der Gruppe auf dem Markt,
- Verbesserung der Prozesse zur Einführung von Innovationen in der Landwirtschaft,
- gemeinsame Investitionen in Maschinen und Fahrzeuge
- gemeinsame Vermarktung ihrer Produkte
- Steuererleichterungen – Befreiung von der Grundsteuer und der Körperschaftsteuer.
Können landwirtschaftliche Erzeuger mit Subventionen rechnen?
Die Antwort auf diese Frage dürfte für Sie von größtem Interesse sein. Landwirtschaftliche Erzeuger können von EU-Fördergeldern im Rahmen der Maßnahme „Gründung und Entwicklung von Erzeugerorganisationen und landwirtschaftlichen Erzeugergruppen“ profitieren. Die Mittel werden als jährliche Pauschale – für maximal fünf Jahre – ausgezahlt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Wert des dokumentierten jährlichen Nettoeinkommens der landwirtschaftlichen Erzeugergruppe und entspricht einem festgelegten Anteil davon.
- 10 % für das erste Betriebsjahr
- 9,5 % im zweiten Betriebsjahr
- 9 % im dritten Betriebsjahr
- 8,5 % im vierten Betriebsjahr
- 8 % für das fünfte Betriebsjahr.
Die maximale jährliche Fördersumme beträgt 60.000 € – bis zu 6.000 € pro Gruppenmitglied. Das bedeutet, dass die Gruppe über die fünfjährige Laufzeit bis zu ca. 1,3 Millionen PLN erhalten kann. Grundvoraussetzung ist der Fortbestand des Unternehmens für mindestens drei Jahre und die Umsetzung des vereinbarten Geschäftsplans innerhalb von fünf Jahren.
Wir laden Sie nun herzlich ein, den nächsten Artikel zu lesen, in dem wir erklären, wer eine Gruppe gründen kann und wie das geht.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 16. April 2025
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