„Saubere Luft“ ist ein landesweites Programm zur Förderung des Austauschs alter Heizungsanlagen und der Dämmung von Einfamilienhäusern. Hauptziel des Programms ist die Bekämpfung von Smog.
Finanzielle Unterstützung kann beantragt werden für: (1) Energieaudit, (2) Dämmung von Wänden, Decke und Boden, (3) Austausch von Fenstern, Türen und Garagentor, (4) Austausch eines alten Heizkessels gegen eine moderne Wärmequelle, Installation einer Zentralheizung und Warmwasserbereitung, mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung und (5) Photovoltaik-Mikroinstallation.
Finanzielle Unterstützung wird für abgeschlossene Projekte (ausgenommen Vorfinanzierungszuschüsse), laufende Projekte oder noch nicht begonnene Projekte gewährt. Wichtig ist jedoch, dass nur Kosten förderfähig sind, die nicht älter als sechs Monate vor Antragstellung sind. Das Projekt muss je nach Einzelfall innerhalb von 30, 36 oder 18 Monaten nach Antragstellung abgeschlossen sein.
Das Programm steht Eigentümern oder Miteigentümern eines Einfamilienhauses oder einer separaten Wohneinheit mit eigenem Grundbuch und eigener Hypothek zur Verfügung. Teil 1 des Programms richtet sich an Personen mit einem Jahreseinkommen von maximal 135.000 PLN (dies ist die Grundförderung). Teil 2 des Programms (erhöhte Förderung) steht Personen zu, deren Pro-Kopf-Einkommen in Mehrpersonenhaushalten 1.894 PLN bzw. in Einpersonenhaushalten 2.651 PLN nicht übersteigt. Liegt das monatliche Pro-Kopf-Einkommen in Mehrpersonenhaushalten bei maximal 1.090 PLN bzw. in Einpersonenhaushalten bei maximal 1.526 PLN oder haben die Eigentümer/Miteigentümer einen nachgewiesenen Anspruch auf eine dauerhafte, befristete, Familien- oder Pflegebeihilfe, der durch eine Bescheinigung des Gemeindevorstehers, Bürgermeisters oder Stadtpräsidenten bestätigt wird, können sie die höchste Förderstufe, d. h. Teil 3 des Programms, beantragen.
Die Einreichung eines Förderantrags ist kostenlos. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie bei der Antragstellung eine Kopie der Bescheinigung über die erhöhte oder maximale Förderung (zum Nachweis der Förderberechtigung), einen Grundbuchauszug und, falls kein Grundbuchauszug verfügbar ist, einen Eigentumsnachweis beifügen müssen. Bei Miteigentum ist die Zustimmung des Miteigentümers erforderlich, bei Ehepaaren mit Gütergemeinschaft die Zustimmung des Ehepartners. Bei der Beantragung einer Förderung mit Vorfinanzierung muss der Vertrag mit dem Auftragnehmer vorgelegt werden.
Anträge sind beim Woiwodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft der Woiwodschaft einzureichen, in der sich das Grundstück befindet. Die Einreichung ist über gov.pl, direkt über das GWD-System (Generator für Förderanträge) oder bei der kommunalen Beratungs- und Informationsstelle möglich. Alternativ kann der Antrag auch über eine Bank eingereicht werden, die am Programm „Saubere Luft“ teilnimmt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Bank lediglich am Antragsverfahren beteiligt ist; die Auszahlung der Fördermittel obliegt dem Begünstigten.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 24. Juni 2024
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