Sehr geehrte Damen und Herren,
angesichts der aktuellen Ereignisse im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie und der landesweiten Epidemie sehen sich viele Unternehmen mit Schwierigkeiten konfrontiert, unter den gegenwärtigen Bedingungen am Markt zu agieren. Viele dieser Unternehmer werden Probleme haben, ihre Liquidität zu sichern und ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die sich abzeichnende Krise beginnt allmählich sowohl Einzelunternehmen als auch Unternehmen in großen Partnerschaften oder Konzernen zu betreffen. Die aktuelle Situation wirft viele Fragen und Bedenken auf, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Zahlungen für erbrachte Leistungen gemäß abgeschlossenen Verträgen zu erhalten.

Laut den Anwälten der Kanzlei Kijewski Graś sp. k. sind nicht nur Unternehmen aus den Bereichen Warentransport, Tourismus und Handel von der aktuellen Lage betroffen. Auch andere Wirtschaftszweige sind von Schwierigkeiten betroffen, und viele von ihnen sind eng miteinander verflochten und voneinander abhängig. Daher bieten wir Ihnen – in Ihrem Interesse – umfassende Inkassodienstleistungen an, die auf der Einhaltung ethischer Grundsätze und geltenden Rechts beruhen.

Das Inkassobüro führt das Forderungsmanagement umfassend durch und unterscheidet dabei die verschiedenen Phasen, angefangen beim Forderungseinzug durch die Buchhaltung, der Zahlungsüberwachung und dem Versand von Zahlungsaufforderungen unter Berücksichtigung der Zinssätze (einschließlich Verzugszinsen bei Handelsgeschäften) bis hin zum Forderungseinzug im gerichtlichen und vollstreckbaren Stadium.

Wir unterscheiden zwischen sogenannten außergerichtlichen Inkassoverfahren – basierend auf einem für beide Parteien vorteilhaften Schuldenmanagement, oft durch Verhandlungen und die Vereinbarung von Rückzahlungsbedingungen ohne gerichtliche Schritte. In diesen Verfahren werden viele Fälle gütlich beigelegt, durch verschiedene Vergleiche oder Vereinbarungen zur Tilgung der Rückstände. Unsere Kanzlei bietet maßgeschneiderte Lösungen und erstellt häufig Ratenzahlungspläne.

Es gibt jedoch Fälle, in denen der Schuldner keinerlei Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung zeigt. In solchen Fällen werden gemäß den geltenden Vorschriften die erforderlichen Unterlagen und eine Klage vorbereitet, die eine detaillierte Beschreibung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände sowie alle Anlagen enthält. Diese Art der Beitreibung wird als Zwangsvollstreckung bezeichnet; in dieser Phase ist kein Raum für Verhandlungen, sondern es geht um effizientes Vorgehen mit dem Ziel, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Der Erhalt eines Zahlungsbefehls und dessen Rechtskraft markieren den Abschluss eines bestimmten Verfahrensabschnitts; gleichzeitig ist es der Beginn des Vollstreckungsverfahrens, in dem mit Hilfe erfahrener Gerichtsvollzieher die Forderungen bundesweit eingetrieben werden können.

Alle Forderungen müssen in angemessener Weise belegt werden, indem Verträge, Mehrwertsteuerrechnungen, Lieferscheine, Korrespondenz mit dem Schuldner, Quittungen und andere Dokumente vorgelegt werden, die für den Nachweis des geschuldeten Betrags relevant sein können.

In der aktuellen Situation erscheint die Einleitung von Maßnahmen zur Beitreibung von Forderungen notwendig. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung in der Bearbeitung von Streitigkeiten und Zahlungsverfahren in jeder Phase und stehen Ihnen bei Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite.



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