https://www.portalsamorzadowy.pl/polityka-i-spoleczenstwo/urzednicy-wyborczy-delegowanie-do-wyborow-wplynie-na-trzynastki-i-nagrody,105769.html

Die Tätigkeit als Wahlhelfer hat keinen Einfluss auf den Erhalt von Auszeichnungen zum dreizehnten Monat oder zum Jahrestag. Sie hat auch keinen Einfluss auf die Dienstzeit.

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