Nach der Sitzung am Dienstag verschob der Oberste Verwaltungsgerichtshof die Verkündung des Urteils zur Auslegung des Dekrets über die Agrarreform und stellte klar, dass die Angelegenheit einer eingehenden Prüfung bedarf.
Nach der Sitzung am Dienstag verschob der Oberste Verwaltungsgerichtshof die Verkündung des Urteils zur Auslegung des Dekrets über die Agrarreform und stellte klar, dass die Angelegenheit einer eingehenden Prüfung bedarf.
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