Rechtsberater Rafał Knap erklärt, wie die Steuererleichterung für die thermische Modernisierung zu berechnen ist, wenn der Steuerpflichtige zwei Steuererklärungen für 2023 (PIT-37, PIT-28) einreicht.

https://www.pit.pl/aktualnosci/rozliczam-pit-37-i-pit-28-w-ktorym-rozliczyc-ulge-na-termomodernizacje-1009535

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