Am 17. April 2025 fand im Arbeitsministerium die vierte Sitzung der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit statt. Im Rahmen der Sitzung stellten Vertreter des Ministeriums Fragen der Stellenbewertung vor.
Umsetzung der Richtlinie über gleiche Bezahlung und Transparenz
Wie bereits angekündigt, ist Polen verpflichtet, die Bestimmungen der Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Es sei darauf hingewiesen, dass nationale Regelungen günstigere Lösungen vorsehen können als diejenigen, die sich direkt aus der Richtlinie ergeben, welche lediglich als Referenzpunkt für die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten dient.
Die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Arbeitsgesetzbuches fand am 6. Februar 2025 im Parlament statt. Der Gesetzentwurf wird derzeit von den Parlamentsausschüssen geprüft.
Hauptziel der Gesetzesänderung ist die Gewährleistung von Gehaltstransparenz. Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, dass Arbeitgeber die Offenlegung von Gehaltsinformationen während des Arbeitsverhältnisses nicht verbieten oder Maßnahmen ergreifen dürfen, um Arbeitnehmer an der Weitergabe solcher Informationen zu hindern.
Hauptaufgaben des Richtlinienumsetzungsteams
Zu den grundlegenden Aufgaben des Teams gehören:
- umfassende Analyse der Bestimmungen der Richtlinie,
- Entwicklung von Entwürfen normativer Rechtsakte, die für ihre Umsetzung erforderlich sind,
- Erarbeitung von Empfehlungen zur weiteren Bearbeitung von Gesetzesvorhaben,
- Analyse der potenziellen wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen der Umsetzung der vorgeschlagenen Lösungen.
Wir werden Sie über die nächsten Arbeitsschritte zur Änderung des Gesetzes und über die sich aus den geänderten Bestimmungen ergebenden Pflichten der Arbeitgeber auf dem Laufenden halten.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 25. April 2025
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