Aufgrund des rasanten Anstiegs der COVID-19-Fälle führt die Regierung ab dem 20. März 2021 weitere Beschränkungen ein. Diese Beschränkungen gelten voraussichtlich bis zum 9. April 2021. Sollten die Fallzahlen jedoch weiter steigen, können während dieses Zeitraums zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Zu den ab dem 20. März 2021 geltenden zusätzlichen Beschränkungen gehören:
- Betriebseinstellung:
- Hotels (Ausnahmen bilden Arbeiterhotels und Unterkünfte, die im Rahmen von Geschäftsreisen bereitgestellt werden),
- Einkaufszentren – mit Ausnahme von unter anderem: Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Zeitschriftenläden, Buchhandlungen, Tierhandlungen und Baumärkten. Friseure, Optiker, Banken und Wäschereien dürfen unter anderem weiterhin in Einkaufszentren betrieben werden.
- Theater, Museen, Kunstgalerien, mit der Möglichkeit, Proben und Übungen sowie Online-Veranstaltungen zu organisieren,
- Kinos, Kulturzentren und Häuser für Filmvorführungen,
- Schwimmbäder (gilt nicht für Schwimmbäder in Einrichtungen, die medizinische Dienstleistungen für Patienten und Mitglieder der Nationalmannschaften polnischer Sportverbände erbringen),
- Saunen, Solarien, türkische Bäder, Abnehmstudios, Casinos,
- Skipisten,
- Fitnessstudios und Fitnessclubs
- Diskotheken und Nachtclubs,
- Sportanlagen (sie dürfen nur für Zwecke des Profisports und ohne öffentliche Beteiligung betrieben werden).
- Wiederaufnahme des Fernunterrichts für Schüler der Klassen 1-3 auf den gesamten Tag.
Gleichzeitig bleiben die bestehenden Beschränkungen in Kraft.
Der Inhalt der Verordnung des Ministerrats vom 19. März 2021 über die Festlegung bestimmter Beschränkungen, Anordnungen und Verbote im Zusammenhang mit dem Auftreten eines Epidemiezustands (Gesetzblatt 2021, Pos. 512) ist unter folgendem Link abrufbar: https://dziennikustaw.gov.pl/DU/2021/512
Dieses Material dient ausschließlich Informationszwecken und basiert auf Informationen der offiziellen Website des Premierministers (www.premier.gov.pl, Stand: 19. März 2021; https://www.gov.pl/web/koronawirus/od-20-marca-w-calej-polsce-obowiazuja-rozszerzone-zasady-bezpieczenstwa ) sowie der Verordnung des Ministerrats vom 19. März 2021 über die Festlegung bestimmter Beschränkungen, Anordnungen und Verbote im Zusammenhang mit dem Ausbruch einer Epidemie (Gesetzblatt 2021, Pos. 512). Diese Informationen stellen keine Rechtsquelle dar.
