Im heutigen Artikel geht es um Fahrzeugschäden im Rahmen einer Vollkaskoversicherung. Unter einer Vollkaskoversicherung versteht man Schäden oder Verluste, die dem Fahrzeughalter entstehen und durch seinen Versicherungsvertrag abgedeckt sind. Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ist in der Police festgelegt. Die Entschädigung im Rahmen einer Vollkaskoversicherung erfolgt nach einem festgelegten Verfahren, das von den Bedingungen des Versicherungsvertrags abhängt.

Auto Casco ist eine freiwillige Versicherung, die je nach gewählter Versicherungsoption verschiedene Situationen abdeckt, wie zum Beispiel Schäden am Fahrzeug infolge eines Unfalls (aufgrund der Schuld des Fahrers), Diebstahl, Vandalismus, Schäden durch Witterungseinflüsse (z. B. Hagel, Feuer) oder Kollisionen mit Tieren.

Um die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten, sollten Sie den Vorfall so schnell wie möglich Ihrem Versicherer melden. Dies können Sie telefonisch, über die Website, die mobile App oder persönlich in der Geschäftsstelle tun. Es ist wichtig, den Schaden innerhalb der in Ihrer Police festgelegten Frist zu melden (in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Vorfall). Der Versicherer kann einen Gutachter beauftragen, den Zustand des Fahrzeugs und das Ausmaß des Schadens zu beurteilen. Bei kleineren Schäden können vom Fahrzeughalter eingesandte Fotos ausreichen. Nach Annahme des Kostenvoranschlags und der Zahlungsmethode überweist der Versicherer den Betrag auf das vom Fahrzeughalter angegebene Bankkonto, es sei denn, Sie haben die bargeldlose Reparatur gewählt. In diesem Fall rechnet der Versicherer direkt mit der Werkstatt ab.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Höhe der Entschädigung von den Bedingungen Ihrer Kfz-Versicherung abhängt, beispielsweise von der Versicherungssumme, dem Selbstbehalt, der Selbstbeteiligung und den Haftungsausschlüssen, die den Versicherungsschutz in manchen Fällen einschränken können. Lesen Sie daher die Bedingungen Ihrer Kfz-Versicherung sorgfältig durch, um die Berechnungsregeln für die Entschädigung zu verstehen.

Es ist zu beachten, dass, wenn die Bestimmungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unklar formuliert sind, insbesondere für den Verbraucher, gemäß der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs bei der Auslegung der Versicherungsbestimmungen, einschließlich der allgemeinen Versicherungsbedingungen, der Vertragszweck und die Interessen des Versicherungsnehmers, der versicherten Person oder der berechtigten Person zu berücksichtigen sind.

Wie aus der Urteilsbegründung des Berufungsgerichts Warschau – I. Zivilkammer vom 8. November 2016, I ACa 1807/15, hervorgeht, sind bei der Auslegung der Bestimmungen eines Versicherungsvertrags, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vertragszweck und die Interessen des Versicherungsnehmers, der versicherten Person oder des Berechtigten zu berücksichtigen. Diese Rechtsprechung hat ihren normativen Ausdruck in Art. 12 Abs. 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2003 über die Versicherungstätigkeit (konsolidierte Fassung: Gesetzblatt 2015, Pos. 1206, in der geänderten Fassung) und anschließend in Art. 15 Abs. 5 des Gesetzes vom 11. September 2015 über die Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (konsolidierte Fassung: Gesetzblatt 2015, Pos. 1844, in der geänderten Fassung). Gemäß diesen Bestimmungen sind mehrdeutige Bestimmungen zugunsten des Versicherungsnehmers, der versicherten Person, des Begünstigten oder des Berechtigten auszulegen. Der Versicherungsvertrag. Darüber hinaus ist es in der Rechtsprechung fest verankert, dass Zweifel an der Bedeutung von Aussagen in einem Dokument zulasten des Verfassers auszulegen sind. Gemäß dieser Auffassung werden mehrdeutige Bestimmungen zugunsten des Versicherungsnehmers ausgelegt.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte. Wir unterstützen Sie in jeder Phase des Verfahrens, um die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 9. Oktober 2024

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