Jedes Kind hat, wie ein Erwachsener, Rechte und Pflichten und genießt daher umfassenden Rechtsschutz. Eltern sollten als gesetzliche Vertreter ihrer Kinder für deren Sicherheit sorgen und die Wahrung ihrer Rechte gewährleisten. In den letzten Jahren hat das Phänomen des Sharentings an Bedeutung gewonnen.

Was ist Sharenting?

Es handelt sich um eine Situation, in der Eltern übermäßig viele Fotos ihrer Kinder in sozialen Medien teilen, ohne die damit verbundenen Risiken zu bedenken. Kinder haben ein Recht auf Bildschutz sowie auf Privatsphäre und Intimität, die in Artikel 23 des Bürgerlichen Gesetzbuches als Persönlichkeitsrechte verankert sind. Darüber hinaus ist die Verbreitung von Kinderbildern urheberrechtlich geschützt und erfordert die Einwilligung der abgebildeten Person. Bis zur Volljährigkeit können Eltern als gesetzliche Vertreter des Kindes diese Einwilligung in dessen Namen erteilen, da das Kind zu diesem Zeitpunkt noch nicht voll geschäftsfähig ist. Laut Familien- und Vormundschaftsgesetz sind Eltern verpflichtet, zum Wohle ihres Kindes zu handeln. Es ist wichtig, stets abzuwägen, ob die Veröffentlichung von Fotos – beispielsweise vom ersten Bad des Kindes oder scheinbar lustigen Bildern – sich später als schädliche, demütigende und oft nicht mehr zu entfernende digitale Spur erweisen könnte, die den späteren Berufsweg des Kindes beeinträchtigen oder es zu einem potenziellen Opfer von bösartigen Memes machen könnte. Solche Handlungen können daher das Recht des Kindes auf Intimität, Privatsphäre und Bildschutz verletzen.

Freiwillige Einwilligung

Es ist außerdem wichtig, auf das Problem von Einrichtungen hinzuweisen, die außerschulische Aktivitäten für Kinder und Vorschulen anbieten und massenhaft die Einwilligung der Eltern zur Verbreitung von Kinderbildern einholen, um so die Teilnahmeberechtigung des Kindes an den Aktivitäten zu bestimmen. Es ist wichtig zu betonen, dass eine Einwilligung, die freiwillig und auf informierter Basis erfolgen sollte, in diesem Fall wirkungslos ist, da eine erzwungene Einwilligung zur unautorisierten Veröffentlichung des Bildes führt. Kinder verstehen die Risiken solcher Aktivitäten oft nicht ausreichend, weshalb selbst ihre Bereitschaft zur Veröffentlichung eines Bildes der vorherigen Zustimmung der Eltern unterliegen sollte.

Risiken im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Bildes eines Kindes

Durch unbedachtes Posten im Internet erhalten Hacker oder Außenstehende Zugriff auf Informationen über den Aufenthaltsort, die Uhrzeit, das Alter, die Interessen und mitunter sogar die PESEL-Nummer eines Kindes. Dies kann zu Cybermobbing, Belästigung, Kindesentführung, Identitätsdiebstahl oder der Identifizierung der Iris (biometrische Daten) eines Kindes führen. Unvorsichtiges Online-Posten von Inhalten kann zum Kontrollverlust über deren Verbreitung führen. Fotos von Kindern am Strand oder beim Baden können auf Kinderpornografie-Seiten landen. Hinzu kommt das Phänomen des „Baby-Rollenspiels“, bei dem gestohlene Bilder von Kindern in scheinbar neutralen Situationen verwendet werden, um Fantasien zu erschaffen, darunter auch gewalttätige oder sexuelle. Solche Fotos werden in sozialen Medien veröffentlicht, wo dem Kind eine neue Identität gegeben wird. Im Jahr 2015 war das Ausmaß dieses Phänomens enorm: Über 55.000 Fotos wurden mit einem Hashtag versehen, um die Suche zu erleichtern. Auch die Verwendung gestohlener Kinderbilder für gefälschte Spendenaktionen ist gängige Praxis. Daher ist es unerlässlich, Fotos von Kindern im Internet bewusst und überlegt zu veröffentlichen. Achten Sie vor allem auf Mäßigung und Neutralität der veröffentlichten Inhalte und prüfen Sie, ob weitere wichtige Informationen über das Kind offengelegt werden sollten. Teilen Sie die Inhalte nur mit einem möglichst kleinen Kreis vertrauenswürdiger Personen und holen Sie unbedingt die Einwilligung des Kindes ein.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 4. Juni 2024

Autoren:


|

Reihenherausgeber:

    Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.