Letzte Woche (13. Januar) wurde der Plan für die diesjährigen sektoralen Inspektionen des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten veröffentlicht. Er skizziert drei Hauptschwerpunkte der Aufsichtsbehörde.
Zwei davon betreffen den Privatsektor, also Banken und Organisationen, die über eigene mobile Anwendungen verfügen.
Die Bankprüfungen betreffen die personenbezogenen Daten von Kunden und potenziellen Kunden im Rahmen der Profilerstellung sowie die Einhaltung der Pflicht zur Information von Kreditantragstellern über die Beurteilung ihrer Kreditwürdigkeit.
Bei den Kontrollen mobiler Anwendungen liegt der Fokus jedoch auf deren angemessener Sicherheit und der Weitergabe personenbezogener Daten durch verarbeitende Stellen (Auftragsverarbeiter).
Der dritte Bereich der geplanten sektoralen Inspektionen betrifft den öffentlichen Sektor. Er umfasst Stellen, die personenbezogene Daten im Schengener Informationssystem und im Visa-Informationssystem verarbeiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Amt für den Schutz personenbezogener Daten (UODO) großen Wert auf die Überprüfung der Verarbeitung personenbezogener Daten mithilfe neuer Technologien legt. Mobile Anwendungen sollten standardmäßig, bereits in der Entwicklungsphase, geschützt sein, und die Risiken und Auswirkungen der Datenverarbeitung müssen sorgfältig bewertet werden. Darüber hinaus ist die ordnungsgemäße Überprüfung sogenannter Auftragsverarbeiter, die vom Verantwortlichen mit bestimmten Arten der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut werden, von entscheidender Bedeutung.
Die UODO-Mitteilung finden Sie unter folgendem Link: https://uodo.gov.pl/pl/138/2250
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
