Der Grundsatz des Kündigungsschutzes, der sich aus verschiedenen Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches ergibt, manifestiert sich auf vielen Ebenen. Eine davon ist die Möglichkeit der Wiedereinstellung eines besonders geschützten Arbeitnehmers, dessen Arbeitsvertrag beendet wurde. Wird der Fall vor Gericht gebracht, kann ein solcher Arbeitnehmer einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen, mit der er den Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung verpflichtet, sofern er lediglich ein berechtigtes Interesse an der Verfügung nachweisen kann.

Die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer weiterhin zu beschäftigen

Die Verpflichtung, einen Arbeitnehmer bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens weiter zu beschäftigen, ist eine vorübergehende Schutzmaßnahme, die darauf abzielt, die Interessen des Arbeitnehmers während des laufenden Gerichtsverfahrens zu wahren.

Diese Einrichtung sieht die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers vor, als wäre der Arbeitsvertrag nicht beendet worden. Dies bedeutet, dass die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers ermöglicht wird, wie der in den Bestimmungen enthaltene Begriff „Weiterbeschäftigung“ direkt zum Ausdruck bringt.

Initiative zur Gewährleistung der Sicherheit

Die Gewährung von Sicherheitsleistungen erfolgt auf Initiative der Partei. Ein bevollmächtigter Mitarbeiter kann diesen Antrag in jeder Phase des Verfahrens bis zu dessen endgültigem Abschluss stellen.

Wie wird Sicherheit gewährleistet?

Wenn ein Arbeitnehmer einen Antrag auf Sicherheitsleistung stellt, ist das Gericht gesetzlich verpflichtet, eine bestimmte Form der Sicherheitsleistung zu gewähren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Kann das Gericht die Gewährung der Sicherheitsleistung dann verweigern? Ja, durchaus – angesichts der offensichtlichen Unbegründetheit der Forderung. Im Anfangsstadium des Verfahrens verfügt das Gericht jedoch möglicherweise nicht über ausreichende Beweise, um die Forderung als offenkundig unbegründet einzustufen.

Um eine Sicherheitsleistung zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Das bedeutet, der Arbeitnehmer muss seine im Rechtsstreit erhobenen Ansprüche belegen. Es geht dabei nicht um den Beweis an sich, sondern um die Darlegung der Plausibilität – das Gericht muss davon überzeugt sein, dass der Arbeitnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit Recht hat. Für diese Darlegung gelten nicht die Beweisregeln; es handelt sich um ein eher informelles Verfahren.

Die in Form einer Anordnung an den Arbeitgeber gewährte Sicherheit, den Arbeitnehmer bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens weiterzubeschäftigen, setzt die Aufrechterhaltung der bestehenden Arbeits- und Vergütungsbedingungen voraus, d. h. der gleichen Bedingungen wie vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Aufhebung einer endgültigen Sicherheitsentscheidung

Im Arbeitsrecht kann die Aufhebung einer rechtskräftigen Entscheidung über die Gewährung von Arbeitssicherheit nur beantragt werden, wenn Gründe für eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags aufgrund eines Verschuldens des Arbeitnehmers vorliegen. Die Beweislast hierfür trägt der Arbeitgeber. Es ist jedoch hervorzuheben, dass ein Gericht in Ausnahmefällen die Gewährung von Arbeitssicherheit verweigern oder eine rechtskräftige Entscheidung in diesem Zusammenhang aufheben kann, indem es sich auf allgemeine arbeitsrechtliche Bestimmungen, wie etwa Grundsätze des sozialen Zusammenlebens oder den sozioökonomischen Zweck dieses Rechts, beruft. Dies erfordert eine einzelfallbezogene Prüfung, bei der das konkrete subjektive Recht, das nach Ansicht des Gerichts vom Arbeitnehmer verletzt wurde, angeführt werden muss.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 1. August 2024

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