Im Jahr 2019, vor der Zusammenlegung der Lizenzen für den Handel mit virtuellen Währungen und für virtuelle Wallets, wurden in Estland über 1.500 Zertifikate für Dienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten ausgestellt. Über 80 % der weltweit vergebenen Lizenzen gingen 2019 an Unternehmen mit Sitz in Estland. Gemessen an Größe und Bevölkerungszahl zählt Estland zu den größten Blockchain-Zentren Europas. Die Attraktivität des Landes liegt nicht nur in den Kryptowährungslösungen selbst, sondern auch in den Geschäftsmöglichkeiten. Das E-Residency-Programm, die verifizierte virtuelle Identität, ist ein wesentlicher Treiber für den Erfolg des Blockchain-Marktes. Diese Lösung ermöglicht es jedem, innerhalb der Europäischen Union vollständig ortsunabhängig Geschäfte zu gründen und zu betreiben. Die Gebühr für die Beantragung der E-Residency bei der estnischen Botschaft beträgt 120 €. Der Verifizierungsprozess dauert theoretisch bis zu zwei Monate, in der Praxis jedoch meist nicht länger als einen Monat. Estlands E-Residency-Service ermöglicht die Verwaltung von Dienstleistungen rund um virtuelle Büros, Finanzen, Steuern, Anwaltskosten und Bankgeschäfte. Die Digitalisierung aller offiziellen Vorgänge, kombiniert mit der einfachen Abwicklung von Geschäftstätigkeiten aus der Ferne und transparenten Blockchain-Lösungen, hat das Land zu einem attraktiven Ziel für zahlreiche Kryptowährungsunternehmen gemacht.

Estland war das erste europäische Land, das klare Regelungen und Richtlinien für virtuelle Währungen einführte. Kryptowährungen gelten jedoch nicht als virtuelles Zahlungsmittel und haben keinen Geldstatus. Um die Jahreswende 2017/2018 kategorisierte die estnische Finanzaufsichts- und Abwicklungsbehörde Krypto-Assets als solche mit einem Nutzen-, Wohltätigkeits-, Zahlungs- oder Vermögenscharakter. Unternehmen, die ein Initial Coin Offering (ICO) durchführen, müssen ihre Pläne für das ICO der genannten Behörde zur Prüfung vorlegen, und zwar bereits vor der Vermarktung des Projekts.

Für den Betrieb einer Kryptowährungsbörse oder eines Kryptowährungs-Wallet-Dienstes ist eine einzige Lizenz erforderlich. Ähnlich wie in der Schweiz und Malta muss das Unternehmen einen physischen Firmensitz in Estland haben und verschiedene AML- und KYC-Verfahren durchlaufen. Estland zeichnet sich jedoch durch seine eigenen gesetzlichen Bestimmungen aus, insbesondere durch das erforderliche Stammkapital von 12.000 € und eine einmalige Lizenzgebühr von 3.300 €.

Die letzten drei Beiträge erwähnen nur einige der führenden Länder im Blockchain-Bereich. Wir empfehlen Ihnen dringend, diesen dynamisch wachsenden Markt genau zu beobachten. Darüber hinaus ist es bei der Standortwahl ratsam, so viele mögliche Destinationen wie möglich zu analysieren, um den rechtlich günstigsten Standort zu finden, der den Zielen und dem Umfang Ihres Projekts entspricht.

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

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