Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe gehört zu den häufigsten Verletzungen, die Autofahrer erleiden können. Er verursacht nicht nur Stress, sondern erfordert auch schnelles Handeln, um größere Schäden zu verhindern. In vielen Fällen besteht Anspruch auf Entschädigung – entweder über Ihre Vollkaskoversicherung oder von der Straßenverkehrsbehörde. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Rechte effektiv geltend machen können.

Entschädigung aus der AC-Versicherung

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die Fahrzeughalter vor verschiedenen Schäden, einschließlich Windschutzscheibenschäden, schützt. Um im Rahmen der Vollkaskoversicherung eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie zunächst den Versicherungsumfang prüfen. Nicht alle Vollkaskoversicherungen decken Windschutzscheibenschäden ab; manche erfordern eine zusätzliche Glasversicherung. Melden Sie den Schaden anschließend so schnell wie möglich Ihrem Versicherer und fügen Sie Fotos der beschädigten Windschutzscheibe sowie eine Beschreibung des Unfallhergangs bei.

Reparatur abgeschlossen

Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit der bargeldlosen Schadensregulierung an: Der Fahrer lässt die Windschutzscheibe in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren, und die Kosten werden direkt von der Versicherung übernommen. Alternativ können Sie die Windschutzscheibe auch selbst reparieren und die Kosten anschließend geltend machen. Die Höhe der Entschädigung hängt vom Wert der beschädigten Windschutzscheibe und den Versicherungsbedingungen ab. Manche Policen decken nur die Reparatur, nicht aber den Austausch der Windschutzscheibe ab. Prüfen Sie daher genau, was versichert ist.

Entschädigung vom Roadmanager

Wenn der Stein, der die Windschutzscheibe beschädigt hat, von der Straße stammt und der Schaden beispielsweise durch mangelhafte Straßeninstandhaltung verursacht wurde, kann der Fahrer versuchen, von der Straßenbaubehörde eine Entschädigung zu erhalten. Wichtig ist dabei, Beweise zu sammeln, die das Verschulden der Straßenbaubehörde belegen. Es empfiehlt sich, Fotos der beschädigten Windschutzscheibe, der Straße am Unfallort (mit Angabe des Zustands wie Schlaglöcher, Steine, Kies) und Dokumente über die Reparatur der Windschutzscheibe anzufertigen. Falls sich zum Zeitpunkt des Vorfalls Mitfahrer im Fahrzeug befanden oder es weitere Zeugen gibt, können deren Aussagen den Fall stärken.

Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Straßenbaubehörde einreichen. Dieser Antrag sollte eine Beschreibung des Vorfalls, Beweismittel (Fotos, Quittungen, Zeugenaussagen) und einen Antrag auf Erstattung der Reparaturkosten enthalten. Die Straßenbaubehörde kann den Antrag entweder annehmen oder ablehnen. Wird die Entschädigung abgelehnt, können Sie den Rechtsweg beschreiten.

Zusammenfassung

Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe kann jedem Autofahrer passieren. Ob Sie nun Ihre Vollkaskoversicherung oder die Straßenverkehrsbehörde um Entschädigung bitten – schnelles Handeln und die korrekte Dokumentation des Schadens sind entscheidend. Es ist wichtig, Ihre Rechte zu kennen und sich entsprechend vorzubereiten, um eine Entschädigung erfolgreich durchzusetzen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte. Wir unterstützen Sie in jeder Phase des Verfahrens, um die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 3. Dezember 2024

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