Während der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 13. September 2023 verabschiedeten die Abgeordneten die achte Fassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, allgemein bekannt als DAC8 (Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden), mit großer Mehrheit – 535 Ja-Stimmen, 57 Nein-Stimmen und 60 Enthaltungen.

Laut öffentlich zugänglicher Dokumentation konzentriert sich DAC8 insbesondere darauf, sicherzustellen, dass die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten über geeignete rechtliche Instrumente verfügen, um alle auf Kryptowährung basierenden Transaktionen von Unternehmen, Organisationen aller Art, aber auch von Einzelpersonen in der gesamten Union zu verfolgen und zu bewerten.

Die 27 EU-Länder haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die Richtlinie umzusetzen; sie wird ab dem 1. Januar 2026 uneingeschränkt gelten.

In seiner jetzigen Form bezieht sich DAC8 insbesondere auf den Crypto Asset Reporting Framework (CAFR) und Markets in Crypto Assets (MiCA), die letztendlich alle Krypto-Asset-Transaktionen mit Bezug zur Europäischen Union abdecken werden.

Ziel der neuen Gesetzgebung ist die aktive Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Die gründliche Überprüfung aller Transaktionen wird daher zwangsläufig einen erheblichen Verlust an Privatsphäre mit sich bringen. Anonymität war schon immer eines der Grundprinzipien des Kryptowährungsmarktes. Dezentrale Protokolle (DeFi) und direkte Transaktionen zwischen Nutzern können zwar weiterhin ohne staatliche Überwachung funktionieren, doch sobald ein Dienstanbieter auftritt, ist er verpflichtet, die Transaktionsmeldung zu automatisieren. Der Einsatz sogenannter „Mixer“ wird drastisch eingeschränkt.

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

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