Künstliche Intelligenz (KI) wird von immer mehr Unternehmen eingesetzt, um ihre Abläufe zu beschleunigen und zu verbessern. Dank Tools wie Chat GPT, DALL-2 und Midjourney kann jeder schnell Grafiken, Bilder und Storys erstellen. Die Zukunft wird zweifellos eine steigende Anzahl von KI-Anwendungen mit sich bringen, die das Leben der Menschen und die Geschäftsprozesse vieler Unternehmen maßgeblich und positiv beeinflussen werden.
Bringt der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) aber nur Vorteile? Leider nicht. Die Nutzung von KI ist mit Problemen und Risiken verbunden, die das Interesse an KI beeinträchtigen können. Eines der größten Probleme im Zusammenhang mit KI ist das Urheberrecht. Konkret geht es um das von KI geschaffene Werk selbst und die Frage, wem das Urheberrecht gehört. Um dieses Problem präzise darzustellen, muss zunächst geklärt werden, welche Werke urheberrechtlich geschützt sind. Gemäß Artikel 1 des Urheberrechtsgesetzes ist „Gegenstand des Urheberrechts jede Schöpfung einer Person, gleich welcher Form und unabhängig von Wert, Zweck oder Art der Darstellung (Werk) “.
Gemäß der obigen Definition unterliegt praktisch jedes Werk, das die genannten Anforderungen erfüllt, dem Urheberrechtsschutz. Dies gilt jedoch nicht für Werke, die von künstlicher Intelligenz geschaffen wurden. Warum? Weil ein Werk, um urheberrechtlich geschützt zu sein, von einem Menschen geschaffen sein muss. Daher wird ein von künstlicher Intelligenz geschaffenes Werk als ein durch Naturkräfte (Wind, Schnee, Tiere usw.) entstandenes Werk behandelt. Die Voraussetzung, dass ein Werk als Kunstwerk gilt, besteht in den meisten Ländern.
Die hier diskutierte Frage wirft auch die Frage auf, wer der Urheber eines mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellten Werkes ist. Die Angelegenheit ist in dieser Hinsicht komplexer. Zunächst ist festzuhalten, dass eine Person, die ein Werk mithilfe von KI erstellt, rechtlich nicht als dessen Urheber anerkannt wird. Dies liegt daran, dass ein mithilfe von KI erstelltes Werk kein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Daher gilt eine Person, die beispielsweise GPT Chat, DALL-2 oder ein anderes Computerprogramm verwendet, um einen Roman oder ein Gemälde zu erstellen, nicht als Urheber dieses Werkes. Aus diesem Grund und der Tatsache, dass ein mithilfe von KI erstelltes Werk nicht als urheberrechtlich geschütztes Werk gilt, hat diese Person kein Urheberrecht an diesem Werk. Darüber hinaus unterliegt ein solches Werk aus den genannten Gründen keinem Rechtsschutz. Folglich ist ein mithilfe von KI erstelltes Werk gemeinfrei, was bedeutet, dass es von jedem genutzt, verbreitet und kopiert werden kann.
Diese Lösung stellt zweifellos ein erhebliches Problem für alle dar, die künstliche Intelligenz zur Erstellung von Inhalten für kommerzielle Zwecke einsetzen. Daher ist es wichtig zu beachten, dass die erstellten Inhalte nicht unser Eigentum sind und von jedem genutzt werden können, wenn man Programme wie Chat GPT, DALL-2 oder Midjourney verwendet.
Anders verhält es sich jedoch bei Werkzeugen, die künstliche Intelligenz (KI) nutzen, da es sich um Computerprogramme handelt. Gemäß Artikel 74 des Urheberrechtsgesetzes (Original Copyright Act) sind Computerprogramme als literarische Werke geschützt, sofern in diesem Kapitel nichts anderes bestimmt ist. Dank dieser Regelung besitzt der Urheberrechtsinhaber eines Computerprogramms auch Rechte an einem von KI geschaffenen Werk. Dieser Schutz ergibt sich aus den Rechten am Computerprogramm selbst und nicht daraus, dass das KI-Werk urheberrechtlich geschützt ist.
Bei der Diskussion um Urheberrecht und künstliche Intelligenz (KI) stellt sich die Frage, ob die Bearbeitung eines KI-generierten Werkes den Urheber rechtlich begründet. Derzeit gibt es jedoch keine eindeutigen Regelungen, die dies bestätigen. Daher ist davon auszugehen, dass eine solche Bearbeitung nicht zum Urheberrechtserwerb führt.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu beachten, dass die Erstellung eines Werkes mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) nicht automatisch das Urheberrecht an diesem Werk begründet und dass dieses Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nicht als solches gilt. Vielmehr fällt ein solches Werk in den Gemeinbereich und kann von jedem frei genutzt werden. Ausgenommen hiervon sind natürlich Werke, die von einem KI-Tool – also einem Computerprogramm – erstellt wurden. In diesem Fall liegt das Urheberrecht an dem von der KI erstellten Werk beim Entwickler des Computerprogramms.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
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