Im Jahr 2024 erhalten Väter zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Dies ist ihr ausschließlicher Anspruch, unabhängig von den Ansprüchen der Mutter.
Wann kann man es verwenden?
Ein Vater, der ein Kind erzieht, kann dieses besondere Recht höchstens für folgende Dauer ausüben:
- das Kind erreicht das 12. Lebensmonat (im Falle der Geburt) oder
- Seit dem Datum, an dem die Entscheidung über die Adoption des Kindes rechtskräftig wird, sind 12 Monate vergangen, und es darf nicht länger dauern, bis das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Wie können Sie Ihren Urlaub optimal nutzen?
Vaterschaftsurlaub wird auf Antrag des Arbeitnehmers (schriftlich oder elektronisch) gewährt, der Antrag muss jedoch spätestens 7 Tage vor Beginn des Urlaubs gestellt werden.
Ein Elternteil, der Urlaub nimmt, kann diesen in maximal zwei Abschnitten antreten. Jeder Abschnitt darf jedoch nicht kürzer als eine Woche sein. Somit ist es möglich, entweder zwei Wochen Urlaub oder zwei Abschnitte von jeweils einer Woche zu beantragen.
Arbeitnehmerschutz
Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Elternzeit genießt der Arbeitnehmer den gleichen Schutz des Arbeitsverhältnisses wie ein Elternteil bei der Ausübung seiner Rechte – das heißt, der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers während dieser Zeit grundsätzlich weder kündigen noch von ihm gekündigt werden. Es ist außerdem wichtig, dass der Arbeitgeber sicherstellt, dass der Arbeitnehmer in derselben oder einer gleichwertigen Position mit mindestens denselben Arbeitsbedingungen zurückkehrt, die auch vor der Elternzeit gelten würden.
Vaterschaftsurlaubsvergütung
Die während des Vaterschaftsurlaubs gezahlte Zulage entspricht 100 % der Berechnungsgrundlage für die Zulage.
Muss der Arbeitgeber dem Antrag stattgeben?
Ja, laut Arbeitsgesetzbuch sind Arbeitgeber verpflichtet, Anträgen auf Vaterschaftsurlaub stattzugeben. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Verpflichtung nur gilt, wenn der Antrag mindestens sieben Tage vor dem geplanten Urlaubsbeginn eingereicht wird.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 6. Juni 2024.
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