Im heutigen Artikel der Reihe „Dienstagmorgens für die Bauwirtschaft“ setzen wir unsere Diskussion über Flächennutzungspläne fort. Der Raumplanungsprozess in Polen, einschließlich der Verabschiedung und Änderung von Flächennutzungsplänen, steht aufgrund seiner Länge und Komplexität seit Jahren in der Kritik. Als Reaktion darauf hat der Gesetzgeber ein neues Verfahren eingeführt, das sogenannte vereinfachte Planungsverfahren. Dessen Hauptziel ist es, die Flexibilität des Raumplanungssystems zu erhöhen und die Zeit für die Verabschiedung oder Änderung eines Flächennutzungsplans in bestimmten Fällen zu verkürzen.
Nach den seit September 2023 geltenden Bestimmungen darf das vereinfachte Verfahren nur in genau definierten Fällen angewendet werden. Eine detaillierte Liste findet sich in Artikel 27b des Raumordnungsgesetzes und umfasst insbesondere:
- Annahme oder Änderung des lokalen Plans hinsichtlich des Standorts von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit Ausnahme von Windparks,
- Änderungen des örtlichen Raumordnungsplans, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, den Plan an geltende Rechtsvorschriften anzupassen (z. B. Umweltschutzgesetz, Baurecht, aber auch lokale Gesetze),
- Änderungen des örtlichen Raumordnungsplans, die die Ergebnisse von Umweltverträglichkeitsprüfungen oder anderen Umweltanalysen berücksichtigen sollen,
- Änderungen des lokalen Raumordnungsplans (MPZP), die lediglich geringfügige funktionale oder technische Anpassungen betreffen, die die Planbestimmungen nicht wesentlich verändern (z. B. Änderung der Farben von Gebäuden oder Dächern, Änderung der Linien, die Gebiete mit anderen Funktionen abgrenzen).
- Änderungen der Landnutzung, die die Umweltbelastung nicht erhöhen und die Entwicklung und Bewirtschaftung angrenzender Grundstücke einschränken.
Daher kann das vereinfachte Verfahren nicht zur Einführung neuer, umfassender Entwicklungspläne oder für Änderungen strategischer Art verwendet werden – es gilt weiterhin das vollständige, klassische Planungsverfahren.
Die Änderung führte zu einer Reduzierung der formalen Schritte im Planungsprozess. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Elemente des vereinfachten Verfahrens vor.
Der Prozess beginnt mit der Bekanntgabe des Bürgermeisters, dass der örtliche Raumordnungsplan (MPZP) erstellt oder geändert wurde und das vereinfachte Verfahren ersetzt. Das vereinfachte Verfahren umfasst in der Initiierungsphase keine Antragstellung.
Das Prinzip der Bürgerbeteiligung bleibt bestehen, wird jedoch vereinfacht. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen wurde verkürzt (14 statt 21 Tage), und die Anzahl der Treffen mit Anwohnern kann begrenzt werden. Auch das Verfahren zur Konsultation und Überprüfung des Planentwurfs durch externe Stellen wurde vereinfacht. Für dieses Verfahren gilt ebenfalls eine verkürzte Frist von 14 Tagen.
Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens bedarf der Zustimmung des Woiwoden, die die Gemeindeverwaltung gleichzeitig mit der Durchführung öffentlicher Anhörungen und der Einholung von Stellungnahmen und Genehmigungen beantragt. Der Woiwode kann seine Zustimmung jedoch verweigern, wenn der Entwurf des Flächennutzungsplans oder dessen Änderungen die im Gesetz festgelegten Bedingungen nicht erfüllen. Erhält der Entwurf des Flächennutzungsplans nicht die Zustimmung des Woiwoden zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens oder führen die im Zuge des Anhörungs- und Genehmigungsverfahrens vorgenommenen Änderungen dazu, dass er die Bedingungen für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nicht mehr erfüllt, so ist das vereinfachte Verfahren nicht anwendbar.
Nach Abschluss der Konsultationen und Vereinbarungen wird das Projekt dem Gemeinderat zur Prüfung vorgelegt. Mit der Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt der Woiwodschaft tritt die Änderung des örtlichen Raumordnungsplans in Kraft.
Ab dem 1. Juli 2027 werden Informationen über das Planungsverfahren auch verpflichtend im Register veröffentlicht, worüber wir in dem Artikel berichtet haben. #172.
Ziel der Einführung eines vereinfachten Verfahrens war es, die Raumplanung zu optimieren, ohne dabei an Transparenz und Rechtskonformität einzubüßen. Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:
- Verkürzung der Verfahrensdauer – statt mehrerer Jahre kann eine Planänderung in nur wenigen Monaten umgesetzt werden;
- Steigerung der Planungseffizienz – die Gemeinde kann schnell auf rechtliche oder umweltbedingte Änderungen reagieren;
- Flexibilität – die Möglichkeit, Pläne fortlaufend anzupassen, ohne ein vollständiges Verfahren einleiten zu müssen.
Obwohl das vereinfachte Verfahren einen Fortschritt darstellt, ist seine Umsetzung nicht ohne Herausforderungen, denn:
- erfordert eine genaue Auslegung der Vorschriften – die Gemeinde muss sorgfältig prüfen, ob eine bestimmte Änderung für eine Vereinfachung in Frage kommt;
- Es besteht die Gefahr des Missbrauchs – z. B. die Behandlung von größeren Änderungen als kleinere Korrekturen;
- Die Notwendigkeit, im Planungsverfahren die Zustimmung des Woiwoden einzuholen, kann im Falle einer Ablehnung zu einer längeren Verfahrensdauer führen.
Daher sollte jeder Entscheidung für das vereinfachte Verfahren eine rechtliche und städtebauliche Prüfung vorausgehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das vereinfachte Verfahren zur Verabschiedung und Änderung lokaler Raumordnungspläne, das durch die Gesetzesänderung im Juli 2023 eingeführt wurde, langjährige Probleme im Zusammenhang mit den langwierigen Planungsprozessen in Polen angeht. Seine Umsetzung könnte die Dynamik der Planungsaktivitäten in den Gemeinden deutlich erhöhen, erfordert jedoch Umsicht und Verantwortungsbewusstsein. Die Wahrung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Effizienz und Transparenz wird dabei von entscheidender Bedeutung sein.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 15. Juli 2025
Autor:
Reihenherausgeber:
