Während der COVID-19-Pandemie spielte der Polnische Entwicklungsfonds (PFR) eine Schlüsselrolle bei der Stabilisierung der polnischen Wirtschaft, indem er Unternehmern im Rahmen der sogenannten Finanzschilde finanzielle Zuschüsse gewährte. Diese Programme, die Unternehmen in den von den Lockdowns betroffenen Gebieten unterstützen sollten, zählten zu den größten Hilfsinitiativen in der Geschichte Polens.
Mit dem Auslaufen des Förderzeitraums traten jedoch Fälle von Rückzahlungsforderungen für Subventionen auf, häufig aufgrund von Missbrauchsverdacht, wobei das Zentrale Antikorruptionsbüro (CBA) eine bedeutende Rolle spielte. Dieser Artikel untersucht die Rolle des CBA bei der Beitreibung von PFR-Schulden, insbesondere im Hinblick auf die Mechanismen der COVID-19-Subventionen, die Rechtsgrundlage für Rückzahlungsforderungen sowie die damit verbundenen praktischen und rechtlichen Herausforderungen.
Der Polnische Entwicklungsfonds (PFR) rief die Finanzhilfeprogramme 1.0 und 2.0 ins Leben, um Unternehmer während der Pandemie bei der Aufrechterhaltung ihrer Liquidität zu unterstützen. Diese aus öffentlichen Mitteln finanzierten Subventionen wurden auf Grundlage von Programmrichtlinien gewährt, die Kriterien wie einen Umsatzrückgang, eine geringere Mitarbeiterzahl und das Fehlen von Steuer- und Sozialversicherungsrückständen festlegten. Die Vergabegrundsätze basierten auf spezifischen Bestimmungen, darunter Verordnungen gemäß dem Gesetz vom 2. März 2020 über spezifische Maßnahmen zur Prävention, Bekämpfung und Eindämmung von COVID-19 (Gesetzblatt 2020, Pos. 374).
Die Subventionen waren nicht rückzahlbar, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt wurden, wie beispielsweise die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit oder des Beschäftigungsniveaus über einen festgelegten Zeitraum. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen konnte der Polnische Entwicklungsfonds die vollständige oder teilweise Rückzahlung der Subvention verlangen und gegebenenfalls ein Inkassoverfahren einleiten.
Das Zentrale Antikorruptionsbüro (ZBA) spielte – im Einklang mit der Intention des Gesetzgebers – eine bedeutende Rolle bei der Gestaltung der Auszahlungsverfahren und der Überprüfung der Begünstigten. Zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehören unter anderem die Bekämpfung von Korruption und der Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Staates. Dieser Ansatz spiegelte sich auch im Kontext der Finanzschutzmaßnahmen wider, bei denen die Maßnahmen des ZBA sowohl der Prävention als auch der Reaktion auf festgestellte Unregelmäßigkeiten dienen sollten. Im Rahmen dieser sogenannten „Antikorruptionsschutzmaßnahmen“ identifiziert das ZBA Unternehmen, die angeblich ein Risiko für Korruption, Wirtschaftskriminalität oder Geldwäsche darstellen. Problematisch bleibt jedoch, dass diese Empfehlungen vage sind und oft nicht durch konkrete Beweise untermauert werden. Aus Sicht der Unternehmen wirft dieser Ansatz ernsthafte Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit auf. Dennoch scheint sich der Fonds unreflektiert auf diese Bewertungen zu stützen und die Beweislast auf die Unternehmen abzuwälzen, was den Grundsätzen des Zivilprozesses widerspricht.
Unternehmen erfahren oft erst nach einer Klage von negativen Empfehlungen, was sie daran hindert, frühzeitig Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus führt die mangelnde Transparenz der Zentralbank und des Polnischen Entwicklungsfonds dazu, dass Unternehmen keine Möglichkeit haben, auf die Vorwürfe zu reagieren, was ihre Verteidigungsrechte verletzt. In der Praxis entsteht so der Eindruck, dass die Beteiligung der Zentralbank selbst, trotz fehlender konkreter Beweise, eine Straftat nahelegt, während die Unternehmen lediglich über ein erhöhtes Risiko von Unregelmäßigkeiten informiert werden. Diese Situation wirft ein ungünstiges Licht auf die Unternehmen, insbesondere vor Gerichten, die möglicherweise auf der Grundlage spärlicher Informationen Zahlungsanordnungen erlassen. Dann müssen sie einen entsprechenden Widerspruch einlegen, nur um dem Gericht anschließend nachzuweisen, dass die Klage unbegründet ist.
Das Ausmaß des Problems im Zusammenhang mit Anträgen auf Subventionsrückzahlung veranlasste den Obersten Rechnungshof (NIK), eine Prüfung der Aktivitäten des Polnischen Entwicklungsfonds (PFR) und des Zentralen Antikorruptionsbüros (CBA) einzuleiten. Diese Prüfung, die aufgrund von Beschwerden von Unternehmen und Appellen von Organisationen wie dem Unternehmerrat eingeleitet wurde, soll klären, ob das Vorgehen des PFR rechtmäßig und die Empfehlungen des CBA gerechtfertigt waren. Die Ergebnisse der Prüfung könnten neue Erkenntnisse zu diesem Thema liefern und möglicherweise zu einer Änderung des Vorgehens des PFR bei der Überprüfung von Leistungsempfängern führen. Langfristig sind Reformen notwendig, um mehr Transparenz in den Überprüfungsprozessen und den Schutz der Rechte von Unternehmern zu gewährleisten. Es ist entscheidend, klare Regeln für die Überprüfung von Subventionsverträgen nach deren Beendigung festzulegen und sicherzustellen, dass die Empfehlungen des CBA durch konkrete Beweise gestützt und gerichtlich überprüfbar sind. Ohne diese Änderungen könnte das Vertrauen der Unternehmer in öffentliche Institutionen ernsthaft untergraben werden.
Für viele Unternehmen stellen Forderungen nach der Rückzahlung von Subventionen nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern auch erheblichen Stress und Unsicherheit dar. Bemerkenswerterweise fällen Gerichte in einigen Fällen Urteile zugunsten der Unternehmen und begründen dies mit dem Mangel an ausreichenden Beweisen seitens des Polnischen Entwicklungsfonds (PFR) und der Rechtswidrigkeit der „zusätzlichen Prüfungen“. Die Klärung, ob der PFR im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und ob seine Forderungen auf den Subventionsvereinbarungen beruhen, ist für jede Lösung entscheidend – und die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt kann dabei äußerst hilfreich sein.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 16. Juli 2025.
Autor:
Herausgeber der Reihe:
