Der heutige Artikel aus der Reihe „Dienstagmorgen für Bauarbeiter“ stellt das Vorkaufsrecht vor, das im Gebiet der Hauptstadt Warschau gilt und in Artikel 111a des Gesetzes vom 21. August 1997 über die Immobilienverwaltung geregelt ist.

Warschau, die Hauptstadt Polens, zieht die Aufmerksamkeit in- und ausländischer Investoren auf sich. Infrastrukturentwicklung, innovative Bauprojekte und ein dynamischer Immobilienmarkt machen die Stadt zu einem Zentrum für zahlreiche Geschäftsvorhaben. Um jedoch ein Gleichgewicht zwischen Entwicklung und dem Schutz der Interessen der Einwohner zu wahren, wurden gesetzliche Regelungen eingeführt, darunter das Vorkaufsrecht, das für den lokalen Immobilienmarkt von entscheidender Bedeutung ist.

Gemäß Artikel 111a des Immobilienverwaltungsgesetzes haben die Hauptstadt Warschau und die Staatskasse ein Vorkaufsrecht für innerhalb ihrer Grenzen gelegene Immobilien. Die entscheidende Frage ist jedoch, wann die Staatskasse oder die Hauptstadt Warschau ein Vorkaufsrecht für die folgenden Rechte und Ansprüche besitzt:

  1. ) Rechte und Ansprüche, die im Dekret vom 26. Oktober 1945 über das Eigentum und die Nutzung von Grundstücken im Gebiet der Hauptstadt Warschau (Gesetzblatt, Pos. 279 und von 1985, Pos. 99), d. h. im sogenannten Warschauer Dekret, festgelegt sind;
  2. Ansprüche gemäß Artikel 214 (d. h. sogenannte Regressansprüche);
  3. das Recht auf ewigen Nießbrauch, das sich aus der Verwirklichung der in den Punkten 1 und 2 genannten Ansprüche ergibt.

Der Gesetzgeber hat jedoch Ausnahmen von der Anwendung dieses Vorkaufsrechts eingeführt, die in Artikel 109 Absatz 3 Nummern 1 und 2 aufgeführt sind. Dies bedeutet, dass das Vorkaufsrecht in folgenden Fällen nicht gilt:

  1. Verkauf von Immobilien oder dauerhaften Nießbrauchsrechten an Personen, die dem Verkäufer nahestehen;
  2. Verkauf von Immobilien oder ewigen Nießbrauchsrechten zwischen juristischen Personen, die derselben Kirche oder religiösen Vereinigung angehören.

Das Vorkaufsrecht wird grundsätzlich vom Bürgermeister von Warschau ausgeübt. Betrifft es jedoch Staatseigentum, das vom Minister für Bauwesen, Raumplanung und Entwicklung sowie Wohnungsbau verwaltet wird oder an dem ein Woiwode, das Nationale Unterstützungszentrum für Landwirtschaft oder die Militärische Liegenschaftsverwaltung Eigentumsrechte ausübt, so wird das Vorkaufsrecht vom jeweiligen Minister, Woiwoden, dem Nationalen Unterstützungszentrum für Landwirtschaft oder der Militärischen Liegenschaftsverwaltung ausgeübt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Artikel 111a Absatz 1 des Immobilienverwaltungsgesetzes nicht nur der Hauptstadt, sondern auch dem Staatsschatz das Vorkaufsrecht einräumt. Daher übt im Falle von Staatsschatzgrundstücken der Präsident Warschaus (bzw. der zuständige Minister, Woiwode, das Nationale Unterstützungszentrum für Landwirtschaft oder die Militärische Liegenschaftsbehörde) das Vorkaufsrecht im Namen des Staatsschatzes als für die Verwaltung der Staatsschatzimmobilien zuständige Behörde aus und nimmt damit Aufgaben der staatlichen Verwaltung wahr.

Um das in diesem Artikel genannte Vorkaufsrecht auszuüben, muss die berechtigte Stelle innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über den Inhalt des Kaufvertrags eine Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts in Form einer notariellen Urkunde einreichen. Diese Erklärung wird von dem Notar erstellt, der den Kaufvertrag aufgesetzt hat. Es ist außerdem zu beachten, dass der Kaufpreis der Immobilie bei Ausübung des Vorkaufsrechts dem im Kaufvertrag zwischen dem Vorbesitzer und dem ursprünglichen Käufer vereinbarten Preis entspricht.

Für die Einwohner Warschaus bedeutet das Vorkaufsrecht mehr Planungssicherheit für die Stadtentwicklung. Es gibt ihnen die Gewissheit, dass Entscheidungen über den Immobilienerwerb in ihrem Interesse getroffen werden. Darüber hinaus kann dieses Recht die Immobilienpreise beeinflussen, was für Wohnungssuchende und Unternehmen in der Hauptstadt von entscheidender Bedeutung sein kann. Vor diesem Hintergrund ist das Vorkaufsrecht in Warschau ein zentrales Element der Immobilienmarktregulierung, das darauf abzielt, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Stadt und den Bedürfnissen ihrer Einwohner zu gewährleisten. Es ist ein Instrument, das es der Stadt ermöglicht, den Entwicklungsprozess effektiv zu steuern und gleichzeitig Flexibilität bei Investitionsentscheidungen zu wahren.

Im nächsten Artikel widmen wir uns einem weiteren Thema im Zusammenhang mit Vorkaufsrechten und deren Ausschlüssen – diesmal im Bereich landwirtschaftlicher Immobilien. Wir empfehlen Ihnen außerdem, unsere weiteren Veröffentlichungen auf unserer Website .

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 14. Mai 2024.

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