Ein Unternehmen in Polen zu führen, kann selbst für Polen-Einheimische eine Herausforderung sein. Neben den zahlreichen Schwierigkeiten, die mit der Unternehmensführung einhergehen, ändert sich auch der Aufenthaltsstatus – eine spezielle Aufenthaltserlaubnis ist erforderlich, deren Beantragung komplexe Dokumente erfordert. Die Beantragung einer solchen Erlaubnis ist besonders anspruchsvoll, daher übernehmen wir sie als Team, da die einzelnen Schritte höchste Präzision erfordern. Jeder Prozess ist individuell, deshalb legen wir großen Wert auf die Entwicklung eines Aktionsplans und die frühzeitige Erkennung potenzieller Herausforderungen.

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass:

1. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Geschäftstätigkeit wird einem Ausländer erteilt, wenn der Zweck seines Aufenthalts im Gebiet der Republik Polen die Ausübung einer Geschäftstätigkeit gemäß den diesbezüglichen Vorschriften in diesem Gebiet ist und die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1) Der Ausländer hat:

a) Krankenversicherung im Sinne des Gesetzes vom 27. August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsleistungen oder Bestätigung der Kostenübernahme für Behandlungen auf dem Gebiet der Republik Polen durch den Versicherer,

b) eine Quelle eines stabilen und regelmäßigen Einkommens, das ausreicht, um die Lebenshaltungskosten für ihn und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu decken,

c) Zustimmung der zuständigen Behörde zur Besetzung einer bestimmten Position oder zur Ausübung eines Berufs, wenn die Verpflichtung zur Erlangung dieser Zustimmung auf gesonderten Bestimmungen beruht;

2) Der Ausländer hat einen garantierten Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Polen;

3) eine juristische Person, die geschäftliche Aktivitäten ausübt:

a) Im Steuerjahr vor Einreichung des Antrags auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis für den Ausländer zum Zwecke der Ausübung einer Geschäftstätigkeit hat der Ausländer in der Woiwodschaft, in der das Unternehmen seinen Sitz oder Wohnsitz hat, im Jahr vor Einreichung des Antrags ein Einkommen von mindestens dem Zwölffachen des durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalts der Volkswirtschaft erzielt, wie vom Präsidenten des Statistischen Zentralamts bekannt gegeben, oder beschäftigt mindestens ein Jahr vor Einreichung des Antrags mindestens zwei Arbeitnehmer auf unbestimmte Zeit und in Vollzeit, die polnische Staatsbürger oder Ausländer mit einem etablierten Aufenthaltsrecht sind.

b) nachweist, dass es über die Mittel verfügt, um die jährliche Einkommensanforderung in Höhe des Zwölffachen des durchschnittlichen Gehalts künftig zu erfüllen, oder dass es Maßnahmen ergreift, um diese Anforderungen künftig zu erfüllen, insbesondere durch Beiträge zu erhöhten Investitionen, Technologietransfer, der Einführung vorteilhafter Innovationen oder der Schaffung von Arbeitsplätzen.

2. Die Regelungen bezüglich der Einkünfte oder Einkünfte der Gesellschaft gelten auch für eine Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft, die von einem Ausländer gegründet wurde, oder für eine Gesellschaft, der der Ausländer beigetreten ist oder deren Anteile er erworben hat oder erworben hat.

3. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit wird einem Ausländer erteilt, dessen Aufenthalt dem Zweck dient, eine Tätigkeit im Vorstand einer von ihm gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft auszuüben oder deren Anteile er erworben hat oder erworben hat, oder die Angelegenheiten einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung als persönlich haftender Gesellschafter zu führen oder als Bevollmächtigter zu fungieren, vorausgesetzt, der Ausländer erfüllt die persönlichen Voraussetzungen und das Unternehmen erfüllt die Einkommens- oder Beschäftigungsbedingungen.

Wir bieten Ihnen in diesem Bereich Unterstützung an. Die Kosten unserer Dienstleistungen werden individuell anhand Ihrer rechtlichen Situation ermittelt. Die Analyse und Bewertung Ihres Falles sind kostenlos. Bitte bringen Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Fall zu unserem Termin mit.

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