Die Blaue Karte (EU Blaue Karte) ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit in einem hochqualifizierten Beruf. Diese Art von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis kann von Ausländern beantragt werden, die:
a) Übt einen Beruf aus, der einen Hochschulabschluss erfordert, und hat ein mindestens dreijähriges Studium absolviert,
b) Verfügt über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung auf einem Niveau, das mit dem Qualifikationsniveau vergleichbar ist, das durch den für die betreffende Stelle erforderlichen Hochschulabschluss erreicht werden kann.
Neben der Erfüllung eines der oben genannten Kriterien muss ein Ausländer auch nachweisen, dass sein jährliches Bruttoeinkommen mindestens 150 % des durchschnittlichen Jahreseinkommens in der Volkswirtschaft im Jahr vor der Antragstellung beträgt. Dieser Betrag wird vom Präsidenten des Statistischen Zentralamts bekannt gegeben.
Wie erhalte ich eine Blue Card?
Das Verfahren zur Erlangung dieser Genehmigung entspricht dem für eine reguläre befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Der Unterschied liegt jedoch in den einzureichenden Unterlagen. Für den Antrag auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Tätigkeiten sind Dokumente erforderlich, die bestätigen, dass eine der beiden oben genannten Bedingungen erfüllt ist. Zusätzlich muss neben Anhang 1 des Arbeitgebers auch Anhang 2 vom Ausländer ausgefüllt werden, der für andere Anträge auf befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse nicht erforderlich ist.
Welche Vorteile bietet der Erhalt einer Blue Card?
Der Erhalt einer EU Blue Card bietet Ausländern zahlreiche Vorteile. Zunächst ist hervorzuheben, dass diese Aufenthaltserlaubnis erhebliche Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht und viele Nachteile einer herkömmlichen Aufenthaltserlaubnis beseitigt. So muss ein Ausländer, der den Arbeitgeber wechselt, keinen neuen Antrag stellen, sondern lediglich die bestehende Aufenthaltserlaubnis anpassen. Darüber hinaus ist es in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung mit der Karte möglich, die Vertragsart und die Arbeitszeiten zu ändern, sofern die Behörde darüber informiert wird. Nach zwei Jahren Beschäftigung mit der EU Blue Card kann der Ausländer seinen Arbeitgeber oder seine Position wechseln, ohne seine Aufenthaltserlaubnis ändern zu müssen. Familienangehörige, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung erhalten, haben zudem freien Zugang zum polnischen Arbeitsmarkt, ohne eine Arbeitserlaubnis zu benötigen. Ein weiterer Vorteil der Blue Card ist die Möglichkeit, für eine hochqualifizierte Tätigkeit in einen anderen EU-Mitgliedstaat umzuziehen. Diese Option steht Ausländern nach 18 Monaten rechtmäßigem Aufenthalt mit einer EU Blue Card offen; auch ihre Familienangehörigen können mit ihnen in ein anderes Land umziehen.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
