Wir laden Sie herzlich zu unserer neuen Reihe „Entschädigung ohne Geheimnisse“ ein. Jeden Mittwoch behandeln wir ausgewählte Themen rund um das Thema Entschädigung. Wir hoffen, dass unsere Reihe viele Ihrer Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Entschädigungsansprüchen für Geschädigte ausräumen wird. Dies ist angesichts der steigenden Zahl von Verkehrsunfällen, landwirtschaftlichen Unfällen und Arbeitsunfällen von entscheidender Bedeutung.
Wir beginnen unsere Reihe mit einer kurzen Einführung, in der wir erklären, was eine Entschädigung ist und wer Anspruch darauf hat.
Entschädigung – was ist das und wer hat Anspruch darauf?
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist Schadensersatz eine Leistung, die dem Geschädigten im Zusammenhang mit dem entstandenen Schaden zusteht. Die Rechtslehre unterscheidet drei Arten von Funktionen, die Schadensersatz erfüllen soll:
- kompensatorisch – zielt darauf ab, den dem Geschädigten entstandenen Schaden auszugleichen
- repressiv – die Person, die den Schaden verursacht hat, muss die finanziellen Folgen der gezahlten Entschädigung spüren
- präventiv und erzieherisch – mit dem Ziel, den Täter daran zu hindern, erneut Schaden anzurichten.
Nach Artikel 445 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist das Verschulden der allgemeine Haftungsgrundsatz, die Haftung für Schäden kann aber auch auf den Grundsätzen des Risikos oder der Billigkeit beruhen.
Es ist außerdem entscheidend, den Schadensbegriff zu klären, der die grundlegende Voraussetzung für die mögliche Haftung des Verursachers darstellt. Schaden ist definiert als die Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen. Man unterscheidet zwei Arten von Schaden: materiellen und immateriellen Schaden. Materieller Schaden liegt vor, wenn die finanziellen Interessen und das Eigentum des Geschädigten verletzt werden. Immaterieller Schaden hingegen ist eine Beeinträchtigung des psychischen Wohlbefindens des Geschädigten.
Gemäß Artikel 363 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Schaden nach Wahl des Geschädigten entweder durch Wiederherstellung des vorherigen Zustands oder durch Zahlung eines angemessenen Geldbetrags wiedergutzumachen. Ist die Wiederherstellung des vorherigen Zustands jedoch unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten oder Kosten für den Verpflichteten verbunden, ist der Anspruch des Geschädigten auf Geldentschädigung beschränkt
Gemäß der oben genannten Bestimmung wählt der Geschädigte die für ihn zufriedenstellendste Form der Schadensentschädigung.
Im Rahmen dieser Reihe ist es außerdem notwendig, zwischen zwei Begriffen zu unterscheiden: Entschädigung und Wiedergutmachung. Sie sind nicht dasselbe. Entschädigung bezieht sich auf das Vorliegen eines Sachschadens, während Wiedergutmachung den einer Person entstandenen Schaden betrifft.
Die Bestimmungen, in denen das Gesetz klar definiert, wer wann den Schaden zu beheben hat, sind unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten – Artikel 417, 429, 430, 433, 434, 436.
Ausführliche Regeln und Fallbeispiele, die die Zahlung von Entschädigungen oder Schadensersatz an den Geschädigten rechtfertigen, werden im nächsten Artikel besprochen, zu dem wir Sie herzlich einladen.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 6. August 2024.
Autor/Herausgeber der Reihe:
